363973-2023 - ErgebnisDeutschland-Freiburg im Breisgau: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
OJ S 116/2023 19/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 25
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 15.2 - Flüchtlingsaufnahme
E-Mail: Vergabestelle152@rpf.bwl.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Alltagsbetreuung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Freiburg
Referenznummer der Bekanntmachung: RPF152-135-350
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Alltagsbetreuung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Freiburg.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 24 260 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende Freiburg Müllheimer Straße 7 79115 Freiburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Dem Auftragnehmer wird durch den Auftraggeber die Alltagsbetreuung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Freiburg übertragen. Die Einrichtung hat eine Regelkapazität von bis zu 750 Plätzen und eine Notkapazität von bis zu 1200 Plätzen.
Die Alltagsbetreuung umfasst insbesondere:
- Alltagsbetreuung und Verwaltung der Bewohner rund um die Uhr (täglich 24 Stunden/365 Tage im Jahr).
- Organisation und Koordination der Belegung der Einrichtung in Absprache mit dem AG
- Regelmäßige Überprüfung des Asylverfahrensstatus der Bewohner und Unterstützung einer möglichst reibungslosen Abwicklung der einzelnen Verfahrensschritte.
- Koordinierung und Sicherstellung von Verlegungen der Bewohner auf Weisung des AG.
- Betreuung, Organisation und Dokumentation von Arbeitsgelegenheiten der Bewohner nach § 5 AsylbLG
- Organisation und Koordination von täglichen Beschäftigungs- und Freizeitangeboten für die Bewohner
- Organisation einer Kinder- und Jugendbetreuung
- Beschaffung und einmalige Ausgabe einer Erstausstattung von Hygieneartikeln an die Bewohner
- Betrieb einer Wäscherei in der Einrichtung für den üblichen Bedarf der Bewohner inklusive der Beschaffung des Waschmittels
- Betrieb einer Poststelle, eines Aufenthaltsraums, einer Kleiderkammer und eines Informationscenters für die Bewohner
- Betrieb einer Zahlstelle zur Auszahlung von Bargeldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Gebäudemanagement in Abstimmung mit dem Hausmeisterpersonal des AG
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzeptioneller Angebotsteil / Gewichtung: 60 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der AG ist jederzeit berechtigt, zusätzliches Personal im Umfang von bis zu höchstens 25% des jeweiligen Mindestpersonalschlüssels, aufgerundet auf ganze Zahlen, zu fordern. Der AN ist sodann verpflichtet, spätestens innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen Meldung des AG das zusätzliche Personal zu stellen. Jede durch den AG angeforderte Erhöhung des Personalschlüssels kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende durch schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem AN abbestellt werden.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 30.09.2025. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.10.2023 und endet mit Ablauf des 30.09.2025. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit Ablauf des Vertrages. Der Vertrag sowie der Leistungszeitraum verlängern sich nach Ablauf des Vertrages automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet dieser Vertrag jedoch in jedem Falle mit Ablauf des 30.09.2028.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 056-165160
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: European Homecare GmbH
Postanschrift: Schürmannstr. 22a
Ort: Essen
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail: projekte@eu-homecare.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 23 300 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 24 260 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYGY6WV
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. vergangen sind.
(siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB).
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(siehe § 135 Abs. 2 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/06/2023