364125-2026 - Ergebnis
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
OJ S 101/2026 28/05/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Karlsruhe
E-Mailoepnv@landratsamt-karlsruhe.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
BeschreibungVerkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
Kennung des Verfahrens27104e2d-bc91-4491-9845-7119b621ccf5
Interne KennungLRAKA_A24-2025-0004
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLandkreis Karlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelVerkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bruchsal Nord des Landkreises Karlsruhe
BeschreibungVom Dienstleistungsauftrag erfasst werden die Bus- und On Demand-Verkehrsleistungen im Linienbündel Bruchsal Nord. Die Leistungen müssen auf folgenden Linien erbracht werden: Buslinienverkehr: 130 Stettfeld - Weiher - Forst - Bruchsal; 131 Östringen - Mingolsheim - Kronau - Weiher - Ubstadt - Bruchsal; 132 Östringen - Mingolsheim - Langenbrücken - Stettfeld - Weiher - Ubstadt (- Bruchsal); 133 Kronau - Mingolsheim - Östringen; 140 Weiher - Ubstadt - Stettfeld / Zeutern - Langenbrücken - Mingolsheim - Östringen; On Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr gem. § 44 PBefG): 131M On Demand-Verkehr ("MyShuttle"): Bediengebiet "Bad Schönborn, Kronau, Weiher (und Östringen)". Alle von der Vergabe erfassten Verkehrsleistungen sind für einen Zeitraum von 9 Jahren ab dem 13. Dezember 2026 (Betriebsbeginn) bis zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2035 zu erbringen.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenZugunsten des Aufgabenträgers besteht eine einseitige, einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Bruchsal
Postleitzahl76646
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadt Östringen
Postleitzahl76684
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGemeinde Bad Schönborn
Postleitzahl76669
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGemeinde Forst
Postleitzahl76694
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGemeinde Kronau
Postleitzahl76709
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGemeinde Ubstadt-Weiher
Postleitzahl76698
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit108 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungGreift die Verlängerungsoption, endet die Ausführungsfrist zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2036 (voraussichtlich in der Nacht vom 13. Dezember auf den 14. Dezember 2036 mit Betriebsende). Macht der Aufgabenträger von der Verlängerungsoption Gebrauch, so teilt er dies dem Unternehmer spätestens bis zum 31. Dezember 2034 schriftlich mit.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenZusätzlicher Hinweis zu den Angaben zur CVD unter Ziffer 6.1.4: Die zwei unter "Zahl sauberer Fahrzeuge" eingetragenen Fahrzeuge bei den "Angaben zum M1" sind nicht nur sauber, sondern als Elektro-Fahrzeuge auch emissionsfrei. Der Einsatz der emissionsfreien Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M3 ist erst ab dem 2. (1. Aufwuchs) bzw. 3. (2. Aufwuchs) Betriebsjahr verpflichtend vorgeschrieben. Bei "Angaben zum M3" sind daher die Fahrzeuganzahlen ab dem 3. Betriebsjahr eingetragen, da es programmseitig keine Möglichkeit gibt, die Fahrzeuganzahlen ab dem 2. Betriebsjahr und ab dem 3. Betriebsjahr getrennt einzutragen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDie Angabe unter "Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen" ist ein Pflichtfeld. Es wurde kein Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen abgefragt. Vielmehr wurden die Umweltauswirkungen im Rahmen des Zuschlagkriteriums "Umweltauswirkungen" quantitativ berücksichtigt.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der UmweltverschmutzungKlimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmweltauswirkungen
BeschreibungSchadstoffklasse bzw. Antriebstechnologie der ab dem 3. Betriebsjahr (Fahrplanwechsel Dezember 2028) vorgesehenen Fahrzeuge für den Buslinien- und On Demand-Verkehr (über die verpflichtend einzusetzenden Elektrofahrzeuge des 2. Aufwuchses hinaus) nach den näheren Maßgaben von Ziffer 6.2 Nr. 2 des Verfahrensleitfadens.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibung"Wertungspreis" gemäß Preisblatt. Weitere Informationen enthält Ziffer 6.2 Nr. 1 des Verfahensleitfadens.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl90
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Karlsruhe
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungFriedrich Müller Omnibusunternehmen
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses27/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen2
Zahl sauberer Fahrzeuge2
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
FahrzeugkategorieBus (M3)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen16
Zahl sauberer Fahrzeuge12
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge12
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungLandkreis Karlsruhe
Registrierungsnummer08215-A4990-92
PostanschriftKriegsstraße 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
KontaktpersonAmt für Mobilität und Beteiligungen
E-Mailoepnv@landratsamt-karlsruhe.de
Telefon0721 936-64200
Internetadressehttps://www.landkreis-karlsruhe.de
Profil des Erwerbershttps://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen-Vergaben/Landratsamt-Karlsruhe/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftKapellenstraße 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungFriedrich Müller Omnibusunternehmen
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE215074463
PostanschriftSchmollerstraße 13
StadtSchwäbisch Hall
Postleitzahl74523
Land, Gliederung (NUTS)Schwäbisch Hall (DE11A)
LandDeutschland
E-MailBusvergaben-BW@deutschebahn.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungec6fe2a2-4d67-4072-beab-68d013d556fe  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/05/2026 14:58:51 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung364125-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe101/2026
Datum der Veröffentlichung28/05/2026