364372-2023 - ErgebnisDeutschland-Bielefeld: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
OJ S 116/2023 19/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Evangelische Kirche von Westfalen
Postanschrift: Altstädter Kirchplatz 5
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Das Landeskirchenamt - Juristisches Dezernat Bildung
E-Mail: projekt@vergabe.online
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.evangelisch-in-westfalen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Digitalisierung Schulen der EKvW
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03-015
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten - CB20 - FA03
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung ditigaler Displays als Tafelsystem für 3 Schulstandorte
54 Displays 86"
5 manuelle Pylon-Halterungen 260 cm
22 manuelle Pylon-Halterungen 290 cm
25 elektrische Pylon-Halterungen
2 mobile Halterungen
26 Paar Tafelflügel
54 OPS Einschub-PCs
Installation und Service für alle Komponenten
Anwenderschulungen
Details siehe Anlage 01 Verfahrensbedingungen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 242 294,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: 33602 Bielefeld
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Digitalpakt Schule beschafft die Evangelische Kirche von Westfalen für drei Schulen insgesamt 54 leistungsfähige interaktive Displays als Tafelsystem für den Unterricht, inklusive Halterungstechnik, Installations-, Service- und Schulungsleistungen. Diese neuen Technologien bieten dafür zahlreiche Möglichkeiten der Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung – für einen zeitgemäßen und interaktiven Unterricht.
.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Abschluss eines Liefervertrags mit einem Unternehmer im sogenannten Oberschwellenbereich. Da drei Schulen des Auftraggebers an unterschiedlichen Standorten ausgestattet werden sollen, wird die Vergabe zwar nicht in Teillose aufgeteilt, enthält aber eine Bewertungsmatrix, die für jeden Standort die spezifischen Anforderungen individuell berücksichtigt. Gewünscht ist die Vergabe des Auftrags an einen einzigen Wirtschaftsteilnehmer für alle Standorte. Aufgrund des unverhältnismäßig hohen Mehraufwands für Schulungen, Kompatibilitätsprobleme und Betrieb mehrerer unterschiedlicher Systeme sowie unterschiedlicher Ansprechpartner hat sich der Auftraggeber gegen eine losweise Vergabe entschieden. Bestandteil der Vergabe sind Lieferung und Montage der Hardwarekomponenten, die Montage und Installation aller Geräte und zugehörigen Teile, die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der ausgeschriebenen Softwarekomponenten, Schulung und Einweisung für den Einsatz der Displays sowie die Wartung und Instandsetzung aller Geräte im laufenden Betrieb.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Leistung : Preis (Einf. Richtwertmethode) / Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Leistungszeitraum ist zwingend einzuhalten, da Lieferung, Montage und Endabnahme in den Sommerferien außerhalb der Unterrichtszeiten erfolgen muss.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 073-220517
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Interaktive digitale Displays als Tafelsystem
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: B&DT Bürofachhandel & Datentechnik GmbH
Postanschrift: Alte Mittelhäuser Str. 8
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99091
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 315 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 242 294,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/06/2023