Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um in den Dienststellen weiterhin zu den bereits installierten MFG einen reibungslosen Druck in der bestehenden Systemumgebung und Netzeinbindung sicherzustellen, ist eine einheitliche und standardisierte Geräteausstattung sowie der Support „aus einer Hand“ zwingend erforderlich.
Aufgrund spezifischer Systemanforderungen würde die Beschaffung von unterschiedlicher Hardware zu erheblichen technischen Komplikationen führen. Bei der Integration unterschiedlicher Hard- und Softwarekomponenten in ein bestehendes System können technische Schwierigkeiten
(z.B. Kompatibilitätsprobleme) und Verzögerungen auftreten.
Die administrierte Gesamt-Systemumgebung umfasst neben den zentralen Komponenten weitere dezentrale Server in den Finanzämtern. Die zur Verwaltung eingesetzte Software TA Cockpit ist nach den vorliegenden Informationen nicht mit anderen Herstellern kompatibel. Bei Einsatz unterschiedlicher Hardware müssten weitere Verwaltungssysteme eingesetzt werden.