36495-2024 - ErgebnisDeutschland-Weißenhorn: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 14/2024 19/01/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm
Postanschrift: Daimlerstraße 36
Ort: Weißenhorn
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89264
Land: Deutschland
E-Mail: thomas.moritz@awb-neu-ulm.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-neu-ulm.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vergabe von Lieferungs-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Einführung und Integration eines Gebührenveranlagungssystems
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm schreibt Lieferungs-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Einführung und Integration eines Gebührenveranlagungssystems aus.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Erstellung eines Gesamtsystems für die Abfallgebührenveranlagung im Landkreis Neu-Ulm. Das Gebührenveranlagungssystem als zentrales Element für die Abwicklung der abfallwirtschaftlichen Leistungen dient der:
- Abwicklung des gesamten Prozesses der Gebührenveranlagung
o Erstellung von Gebührenbescheiden
o Erhebung und Erfassung der hierfür erforderlichen Informationen (insb. Einwohnermeldedaten, Grundsteuerdaten, Behälter- und Auftragsdaten, als Bedarfsposition: Einwohnergleichwerte gewerblicher Anschlussnehmer) sowie
o Veranlagung von Gebühren
o Fakturierung von Entgelten
o Anbindung an ein auftraggeberseits gestelltes Archivsystem (Bedarfsposition: Lieferung einer revisionssicheren Archivsystems)
- Abwicklung von Aufträgen
o behälterbezogene Aufträge (Gestellung, Abzug, Tausch, Reparatur)
o Aufträge für Abrufsammlungen (Sperrmüll, Altholz, etc.)
o Aufträge zur Containerabfuhr von Entsorgungszentren, Wertstoffhöfen und Grünabfallsammelplätzen
o Bedarfsposition: Aufträge für die gebührenpflichtige Inanspruchnahme des Bringsystems (einschließlich Rückgabe von Abfallbehältern) sowie
o Reklamationsaufträge (nicht oder nicht anforderungsentsprechend erbrachte Leistungen)
- Interaktion mit den Bürgen/Kunden (via Online-Kundenportal und Abfall-App)
Eine wesentliche Besonderheit für das Veranlagungssystem des Landkreises Neu-Ulm ist, dass stichtagsbezogen die bestehenden Daten der rückübertragenden Kommunen zu integrieren sind und dass das System des Landkreises und die bisherigen Gebührenveranlagungssysteme der Kommunen eine gewisse Zeit parallel zu betreiben sind.
Das Gebührenveranlagungssystem stellt zudem eine wichtige Grundlage für die notwendige Bedarfserhebung (Abfrage der künftig gewünschten, durch den Landkreis zu stellenden Abfallbehälter, Abfrage zur Eigenkompostierung, Abfrage von sogenannten Behältergemeinschaften usw.) dar.
Die auszuschreibende Leistung umfasst die folgenden Leistungen:
- Lieferung eines Softwaresystems inkl. aller dazugehörigen Zugriffslizenzen
- Anbindung / Schnittstellen zu Vorsystemen der Kommunen
o Einwohnermeldewesen
o Gebührenveranlagungssysteme
- Anbindung / Schnittstellen zu nachgelagerten Systemen des AWB Neu-Ulm
o Rechnungswesen
o Gebührenbeitreibung (Vollstreckung, Mahnwesen)
- Anbindung / Schnittstellen zu operativ tätigen Unternehmen / Bereichen
o Ident-System der Entsorger (Telematiksystem, Leerungsdaten, Geopositionsdaten etc.)
o Behältererstverteilung
- Einführung, Migration und Customizing
o Vorlage eines detaillierten Feinkonzeptes für die Durchführung der Leistungen
o Installation des Systems auf der Hardware des Auftraggebers
o Customizing des Systems
o Migration von Altdaten
- Weitere Leistungsbestandteile
o Erstellung und Umsetzung eines Rollen- und Berechtigungskonzeptes
o Schulung von Mitarbeitern in der Anwendung (Key-User), Administration und im Customizing der Anwendungen
o Produktivsetzung des Systems einschließlich der Durchführung von Tests
o Go-Live-Support
o Systemservice inkl. Pflege- und Wartungsleistungen
o Unterstützung bei der Bedarfsabfrage zur Erfassung und Qualitätssicherung der Stammdaten der Anschlusspflichtigen (u.a. Anzahl und Größe von Rest- und Bioabfallbehälter, SEPA-Mandate, Behältergemeinschaften)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur angebotenen Softwarelösung inklusive Hardwareanforderungen / Gewichtung: 100
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Migrationskonzept / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Test- und Qualitätssicherungskonzept / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Schulungs-Konzept / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Go-Live-Konzept / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Bedarfserhebung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Softwarepflege (Wartung & Service) / Gewichtung: 75
Preis - Gewichtung: 600
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 127-403403
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Lieferungs-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Einführung und Integration eines Gebührenveranlagungssystems
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/12/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: c-trace GmbH
Postanschrift: Stieghorster Str. 12
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33605
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Hinweis zu den Angaben in Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) sowie V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses:
Die Angaben entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des Auftrages und wurden im Hinblick auf die Wahrung des Geheimwettbewerbs mit "1.00 EUR" dargestellt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80528
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80528
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/01/2024