Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, ein externes Unternehmen mit der Bearbeitung der Antragsprüfung von Vorauszahler- und Erstatteranträgen nach § 62 SGB V zu betrauen. Die Aufgabenübertragung und Auslagerung erfolgt nach §§ 197b SGB V, 97 SGB X, d. h. bei den auszulagernden Tätigkeiten handelt es sich ausschließlich um unterstützende Tätigkeiten im Bereich des schlicht-hoheitlichen Verwaltungshandelns. Der Auftragnehmer übernimmt hier lediglich die vorbereitenden Tätigkeiten, die abschließende Entscheidung verbleibt jedoch zu jeder Zeit in der Verantwortung der Auftraggeberin.
Folgende unterstützende Aufgaben sind vom Dienstleister zu übernehmen:
— Vollständigkeitsüberprüfung der eingereichten Unterlagen,
— nicht vollständig: Anforderung fehlender Unterlagen,
— Erfassung in 21c,
— Vorbereitung der Kundenmitteilung,
— Aufgaben nach Zahlungseingang.
(Detaillierte Angaben sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.)