365256-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Dienstleistungen von Architekturbüros
OJ S 137/2021 19/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Bayerische Landschulheime
Postanschrift: Elisabethstr. 25
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80796
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jürgen Olbrich
E-Mail: olbrich@zvbl.de
Telefon: +49 8927814013
Fax: +49 8927814023
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayern-internate.com/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internat

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Objektplanung HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33, 34 und Fachplanung HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53, 54 für die Anlagengruppen 1, 2, 4 und 5 für Leistungsphasen 3-9
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Zweckverband Bayerische Landschulheime als Pächter der Schlossanlage Gaibach beabsichtigt, die technische Installation für Brandschutz, Elektro, Heizung und Sanitär zu ertüchtigen. Die Oberflächen sind wiederherzustellen.
Die Schlossanlage wird als Internat genutzt. Die Ertüchtigungen betreffen nahezu alle Bereiche des Schlosses, einschließlich Nebengebäude. Die Arbeiten sind bei laufendem Betrieb durchzuführen. Daher wird davon ausgegangen, dass die Sanierungsarbeiten in neun Bereiche unterteilt werden, wobei Bauabschnitte eventuell zusammengelegt werden können.
Es handelt sich um ein öffentlich gefördertes Projekt.
Eine erste Kostenschätzung liegt bei Gesamtkosten in Höhe von ca. 5,3 Mio. EUR brutto.
Vorbehaltlich maßgeblicher Förderbescheide / Finanzierung erfolgt die Beauftragung gemäß HOAI 2021 Objektplanung Teil 3 Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume §§ 33, 34 Leistungsphasen 3-9 sowie nach HOAI 2021 Fachplanung Teil 4 Technische Ausrüstung Abschnitt 2 §§ 53, 54 für die Anlagengruppen 1, 2 sowie 4 und5 Leistungsphasen 3-9 stufenweise.
Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Planungsverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Zunächst werden nur die Leistungsphasen 3 und 4 vergeben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Hauptort der Ausführung: Schweinfurter Str. 31 97332 Volkach-Gaibach
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase für Planungsleistungen Objektplanung HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33, 34 und Fachplanung HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53, 54 für die Anlagengruppen 1, 2, 4 und 5 für Leistungsphasen 3-9.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 36
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise anhand eines Referenzprojektes / Gewichtung: 41
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck der Präsentation / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 18
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vor. Zunächst sollen LPH 3 und 4 beauftragt werden. Die weiteren LPH können optional beauftragt werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie der Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der ARGE ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 131-347152
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/07/2021