365370-2021 - ErgebnisDeutschland-Syke: Schlammentsorgung
OJ S 137/2021 19/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Syke Die Bürgermeisterin
Nationale Identifikationsnummer: DE116638452
Postanschrift: Hinrich-Hanno-Platz 1
Ort: Syke
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Projekte
E-Mail: stadt.syke@syke.de
Telefon: +49 4242164-0
Fax: +49 4242164-164
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.syke.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Klärschlammentsorgung Kläranlage Syke
Referenznummer der Bekanntmachung: 20210528-10.00
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90513900 Schlammentsorgung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Entsorgung des Klärschlamms der Kläranlage Syke (1.1.22-31.12.28).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Hauptort der Ausführung: Stadt Syke Die Bürgermeisterin Hinrich-Hanno-Platz 1 28857 Syke Standort der Kläranlage: Plackenstraße 50, 28857 Syke.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm (9 800 t) und Flüssigschlammverwertung (5 600 m3) im Zeitraum 1.1.22-31.12.28.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Transportentfernung / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 90 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 084-216414
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 53.8.01.427100-0001
Bezeichnung des Auftrags:
Klärschlammentsorgung Kläranlage Syke 2022-2028
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Meyer-Hochheim GmbH & Co KG
Ort: Schwarme
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 27327
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
— Bei Abgabe des Angebots ist gemäß § 48 VgV das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf Formular 124_LD, Seite 2 Kasten 2, 3 und 4, zu erklären. Auf Verlangen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen,
— Damit Auskünfte zu den Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens 21.5.2021 erteilt werden können, müssen Bieterfragen spätestens bis zum 19.5.2021, 12.00 h, gestellt sein,
— Der Wert des vergebenen Auftrags wird mit Blick auf § 39 Abs. 6 VgV nicht angegeben. Seine Veröffentlichung wäre geeignet, den berechtigten geschäftlichen Interessen der Unternehmen zu schaden bzw. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen zu beeinträchtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7DH6Y.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB.
Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/07/2021