Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen:
— ca. 38 000 h Sicherungsaufsicht,
— ca. 76 000 h Sicherungsposten,
— ca. 16 000 m Feste Absperrung,
— ca. 7 000 m ATWS, Signalisierung (Sh2/Lf),
— ca. 8 300 h Bahnerdungsberechtigter,
— ca. 15 200 h Schaltantragsteller,
— ca. 400 h Bahnübergangsposten,
— ca. 400 h Helfer im Bahnbetrieb.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2021Ende: 31/12/2025
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 251-633690
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 11/12/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 14/07/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 08/07/2021Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
Entfällt
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Mengenmehrung sh 2-Scheiben und Mindermengen Feste Absperrunggeänderte Leistung
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Im BV Zeithain-Leckwitz ist der Aufbau einer Festen Absperrung (FA) als Sicherungsmaßnahme ausgeschrieben. Diese sollte mit Beginn der Eingleisigkeit ab 09/2021 zum Einsatz kommen (Länge 8000m), so ist es in den Vorbemerkungen zur Ausschreibung auch vermerkt. Nun hat die BzS (für den Betrieb zuständige Stelle) schon im Vorfeld Sicherungspläne erstellt, in denen eine FA als Sicherungs-maßnahme gefordert wird (Länge bis 200 m). Diesen kleinteiligen Auf- und Abbau war bisher nicht Leistungsgegenstand.