Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Der Landkreis Saalekreis beabsichtigt alle geeigneten Bieter ( siehe Eignungskriterien) zur Abgabe eines Angebote aufzufordern. Nach Vorlage der Erstangebote wird mit den Bietern ein Verhandlungsgespräch durchgeführt. Über das Verhandlungsgespräch wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o.g. Zuschlagskriterien bewertet wird.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VGV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.