Beschreibung der Beschaffung
Die Handwerkskammer Rheinhessen plant den Neubau des Berufsbildungszentrums II (BBZ II) sowie damit einhergehend die Verlagerung der Hauptverwaltung an den Standort 55129 Mainz-Hechtsheim. Eine vorangegangene Machbarkeitsstudie hatte zum Ergebnis, dass sich eine Modernisierung und Umstrukturierung der Bestandsgebäude aus den 1970-90er Jahren nicht mehr wirtschaftlich durchführen lässt. Ein Umzug des Ausbildungsbetriebes für die Dauer der Bauzeit lässt sich realisieren, so dass eine optimierte Bauabwicklung außerhalb des laufenden Betriebes ermöglicht werden kann.
Der zu planende Neubau für das Berufsbildungszentrum II (BBZ II) und die Hauptverwaltung der Handwerkskammer Rheinhessen hat ein abgestimmtes Raumprogramm, Datei "Raumprogramm". Dieses besteht aus anteilig rd. 4.230 m² Nutzungsfläche (NUF) für Räumlichkeiten des BBZ II für die handwerklichen Ausbildungsberufe "Holz, Bau (Maurer und Fliesenleger), Maler" mit Seminar- und Verwaltungsbereich sowie aus anteilig rd. 850 m² NUF für Verwaltungsräume des Hauptgeschäftssitzes.
Die Fachplanung Technische Ausrüstung nebst Besonderen Leistungen wird als integrierte Gesamtplanung der Anlagengruppen 1 bis 8 mit der Ausschreibung in den Wettbewerb gestellt. Der Grund ist nicht zuletzt die aus den Projektanforderungen und Projektzielen erforderliche disziplinübergreifende Gesamtplanung zur Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts unter Berücksichtigung der mindestens einzuhaltenden Anforderungen des GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020). Durch konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen soll in der Nutzungsphase ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie im Sommerfall gewährleistet sein. Ein optimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten im Sinn DIN 18960) durch bauliche und technische Maßnahmen wird angestrebt. Dabei sind Investitionskosten KG 400 in ein angemessenes Verhältnis zu ihrem Einsparpotential zu setzen.
Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) bestehend aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Planervertrages nach Abschluss der Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) bestehend aus Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zu beauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht. Zu den Planungsleistungen und Auftragsstufen gehören insbesondere:
1. Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI:
1.1 Grundleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 8
Auftragsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4
Auftragsstufe 2: LPH 5 bis 9.
1.2 Besondere Leistungen
Auftragsstufe 1: Einzelne Besondere Leistungen
Auftragsstufe 2: Einzelne Besondere Leistungen.
2. Besondere Leistung: "Mitwirkung bei Planung und Überwachung Abbruch":
Auftragsstufe 1: Planung der Abbruchmaßnahmen (vergleichbar LPH 1- 4).
Auftragsstufe 2: Planung der Abbruchmaßnahmen (vergleichbar LPH 5 - 8).
Wegen der Details zu den einzelnen Planungsleistungen wird auf die unter dem in Abschnitt I.3. angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Leistungskatalog" verwiesen.
Bei der Leistungserbringung nach Zuschlagserteilung sind die vom Auftraggeber bereits ermittelten wesentlichen Projektziele ("Vertragsziele") als Beschaffenheitsvorgaben zu beachten. Wegen der wesentlichen Vertragsziele wird auf die unter dem in Abschnitt I. 3. angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Anmerkungen zu den Funktionseinheiten" sowie die Datei "Planervertrag" verwiesen.