Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, den Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller Postverkehrstypen aus den Etagenverteilräumen und deren Vorbereitung zur Weiterbeförderung verantwortlich.
Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Niedrigstes Angebot: 189 993,36 EUR / höchstes Angebot: 251 724,48 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, den Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller
Postverkehrstypen aus den Etagenverteilräumen und deren Vorbereitung zur Weiterbeförderung verantwortlich. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Qualitätskriterium - Name: Personalgestellung bei ungeplantem Personalausfall / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 80
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.8.2021. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Dienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 081-208889
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb einer behördlichen Poststelle (LAF)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 12/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: PIN AG
Postanschrift: Alt-Moabit 91
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10559 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses Niedrigstes Angebot: 189 993,36 EUR / höchstes Angebot: 251 724,48 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Postanschrift: Darwinstraße 14-18
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 15/07/2021