368180-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung – Gründungswettbewerb und weitere Unterstützungsangebote für grüne Gründungen
OJ S 102/2026 29/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
E-Mailvergabestelle@munv.nrw.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGründungswettbewerb und weitere Unterstützungsangebote für grüne Gründungen
BeschreibungGründungswettbewerb und weitere Unterstützungsangebote für grüne Gründungen
Kennung des Verfahrens6c459907-8b90-4441-88a9-c0c1a1625452
Interne Kennung26/006
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste, 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit, 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz, 90710000 Umweltmanagement
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftEmilie-Preyer-Platz 1  
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40479
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYT7MZBCN0# Weitere Informationen ergeben sich aus den im Vergabemarktplatz NRW den Vergabeunterlagen beigfügten folgenden Dokumenten: - "Verfahrensmemorandum" (unter der Rubrik "Sonstiges" aufgeführt) - "Hinweise zur Form der Einreichung von Intereressenbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten" (Formular 312/322 EU) (unter der Rubrik "Sonstiges" aufgeführt) - "Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach der Vergabeverordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge" (VgV) (Formular 511 EU) (unter der Rubrik "Sonstiges" aufgeführt).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen§ 124 Abs. 2 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn die Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vorliegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 GWB Absatz 1 Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Nr. 1 § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 GWB Absatz 1 Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Nr. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Nr. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrug§ 123 GWB Absatz 1 Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Nr. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Nr. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption§ 123 GWB Absatz 1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Nr. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Nr. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), Nr. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Nr. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 GWB Absatz 1 Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Nr. 1 § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 GWB Absatz (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 GWB Absatz (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit§ 124 GWB Absatz (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter§ 124 GWB Absatz (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften§ 124 GWB Absatz (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 GWB Absatz (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 4 der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 8.das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGründungswettbewerb und weitere Unterstützungsangebote für grüne Gründungen
BeschreibungAusgangslage Die Umweltwirtschaftsstrategie ist eine ressortübergreifende Politikstrategie der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW). Das übergeordnete Ziel der Umweltwirtschaftsstrategie ist es, NRW zu einem national und international führenden Standort für die Entwicklung, Fertigung und Etablierung umwelt- und klimaschützender Technologien, Produkte und Dienstleistungen zu machen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen (MUNV) ist für die Umsetzung der Umweltwirtschaftsstrategie federführend zuständig. Zur Verwirklichung des Ziels ist die Förderung grüner Gründungen bereits seit dem Jahr 2014 ein zentraler Bestandteil der Umweltwirtschaftsstrategie. Mit Programmen wie KUER.NRW und Grüne Gründungen.NRW werden wichtige Impulse für die Gründungsförderung gesetzt. Grüne Gründungen treiben die ökologische Transformation voran und sind wichtige Impulsgeber für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und für die Entstehung von Arbeitsplätzen. Darüber hinaus tragen grüne Gründungen durch ihre Geschäftsmodelle erheblich zum Klimaschutz bei: Laut dem Green Startup Report 2026 reduzieren grüne Gründungen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu marktüblichen Produkten und Technologien um mehr als 70 Prozent. Das Land NRW hat sich mit diesem vielfältigen Unterstützungsangebot als bundesweiter Vorreiter bei der Förderung grüner Gründungen etabliert: Laut dem Green Start-up Monitor NRW ist die Zufriedenheit von grünen Gründungen mit dem Gründungsökosystem in NRW mit 84 Prozent signifikant höher als in anderen Bundesländern. Ein Gründungswettbewerb trägt hierzu als Grundpfeiler dieser Unterstützungslandschaft entscheidend bei. Diesen Vorsprung gilt es nun zu festigen und auszubauen. Ausbaufähig ist in NRW indes der Zugang grüner Gründungen zu Kapital und zu etablierten Unternehmen. Angesichts der starken industriellen Basis, seiner erheblichen Finanzkraft im Mittelstand und der etablierten Finanzindustrie gilt es, ein Start-up Ökosystem so zu gestalten, dass Gründungen, Mittelstand und Kapitalgeber enger miteinander verbunden werden, um Innovationsimpulse noch wirkungsvoller zu entfalten. Die Förderung grüner Gründungen hat aufgrund des aktuellen geopolitischen Kontextes derzeit noch mehr an Bedeutung gewonnen: Rohstoffkonkurrenzen, politische Unsicherheiten und Handelsbeschränkungen belasten die Wirtschaft. Ein nachhaltiger, durch innovative Gründungen angeregter Umbau der wirtschaftlichen Strukturen sorgt dagegen für Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit. Zielsetzung Um die Potenziale grüner Gründungen weiter zu fördern, hat sich das MUNV daher weiterhin zum Ziel gesetzt, innovative umweltorientierte Unternehmen gezielt zu stärken und somit neue Märkte für Produkte und Dienstleistungen zu erschließen. Hiermit sollen junge, umweltorientierte Unternehmen gefördert, Gründungen initiiert und als Erfolgsgeschichten in der Öffentlichkeit sichtbar werden. Mit der Etablierung eines Gründungswettbewerbs und weiterer Unterstützungsangebote ist der Aufbau einer passgenauen Unterstützungsstruktur vorgesehen, die grüne Gründungen entlang ihres Entwicklungsprozesses begleitet. Neben dem Gründungswettbewerb als solchen mit begleitendem Coaching ist daher der Aufbau und die Betreuung einer NRW-weiten Community-Struktur elementar. Flankiert werden soll dies durch die Vernetzung der Gründungen untereinander sowie mit relevanten Akteuren. Fokussiert wird daneben die strukturierte Anbindung an etablierte Unternehmen, um Kooperationen, Pilotprojekte und Marktzugänge zu ermöglichen und den Transfer grüner Gründungen in die Praxis zu beschleunigen. Um den hohen Finanzbedarf grüner Gründungen abbilden zu können, soll der Zugang grüner Gründungen zu Kapitalgebern und Business Angels gezielt in den Blick genommen werden. Insgesamt soll die grüne Gründungsförderung des MUNV zu einer zentralen, wirkungsorientieren, landesweiten Plattform ausgebaut werden, um Sichtbarkeit, Vernetzung und Wirksamkeit der Förderstrukturen nachhaltig zu stärken sowie einen stärkeren Beitrag grüner Gründungen zur Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit NRWs zu leisten. Details zu dem konkreten Leistungsinhalt und den einzelnen Leistungsbausteinen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung26/006
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste, 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit, 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz, 90710000 Umweltmanagement
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftEmilie-Preyer-Platz 1  
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40479
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2027
Enddatum der Laufzeit31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag verlängert sich jeweils um zwei Jahre bis zum 31.03.2032 bzw. 31.03.2034 sofern der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin in Textform bis zum 30.11.2029 bzw. 30.11.2031 mitteilt. Im Rahmen einer möglichen Verlängerung werden die zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber an den Verlängerungszeitraum schwerpunktmäßig angepasst. Die Wahrnehmung der Verlängerungsoption ist u.a. abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel und steht daher unter Haushaltsvorbehalt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDer Auftraggeber ist verpflichtet, sein Verwaltungshandeln im Hinblick auf die relevanten Auswirkungen seiner Aktivitäten sowie seiner Vorbildfunktion am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten. Dabei sind grundsätzlich ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen zu beachten. Insbesondere sollen Treibhausgasemissionen vermieden oder reduziert werden. Bei der Ausführung des Auftrags muss die Auftragnehmerin daher, sofern dies unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung möglich ist, insbesondere folgende Aspekte der Nachhaltigkeit umsetzen: - Sofern Vor-Ort-Besprechungen notwendig sind, muss die Auftragnehmerin bei Inlandsdienstreisen und Dienstreisen in das benachbarte Ausland (insbesondere in gut angebundene Großstädte) emissionsarme Transportmittel (z. B. die Bahn) wählen oder anderweitige emissionsreduzierende Maßnahmen (z. B. Fahrgemeinschaften) ergreifen. Sollte diese Transportmöglichkeiten in Ausnahmefällen nicht zweckdienlich sein, so ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber, auch eine andere Transportform möglich. - Sofern Übernachtungen anfallen, müssen von der Auftragnehmerin Hotels mit einer Zertifizierung nach EMAS oder alternativ mit dem Europäischen Umweltzeichen oder vergleichbaren Managementsystemen bevorzugt gebucht werden. - Ausdrucke, sofern nicht vermeidbar, müssen vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen auf Recyclingpapier erfolgen, das die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel oder gleichwertig erfüllt. - Druckerzeugnisse werden nur in der unbedingt erforderlichen Anzahl und doppelseitig gedruckt bzw. produziert.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFormular Referenzliste Unternehmen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsFormular Umsatzentwicklung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt. Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben.

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Gründungswettbewerben inklusive begleitendem Gründungscoaching.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)33,33

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums2. Erfahrungen in der Unterstützung von Gründungen in der Umweltwirtschaft.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)33,33

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums3. Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von gründerspezifischen Vernetzungs- und Präsentationsmaßnahmen - Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von gründerspezifischen Vernetzungs- und Präsentationsmaßnahmen (z.B. Workshops, Fachkongresse, Matchmaking-Formate von Start-ups mit Industrieunternehmen und Kapitalgebern) sowie in der gründerspezifischen strategischen Kommunikation (z.B. Content-Strategie, digitale Kanäle, Erfolgsmessung).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)33,34
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität des Konzepts zur Umsetzung des Leistungsinhalts
BeschreibungQualität des Konzepts zur Umsetzung des Leistungsinhalts
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl56
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität des Arbeits- Zeitplans sowie des Personaleinsatzkonzeptes
BeschreibungQualität des Arbeits- Zeitplans sowie des Personaleinsatzkonzeptes
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl14
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen15/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYT7MZBCN0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYT7MZBCN0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung20/07/2026
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYT7MZBCN0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge26/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenUnbeschadet der Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen, wird der Auftraggeber keine Referenzen nachfordern, soweit die vom Bewerber vorgelegten Referenzen in inhaltlicher Hinsicht das jeweilige Eignungskriterium nicht erfüllen. Vom Bewerber insoweit unaufgefordert nachgereichte Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsZum Nachweis der Eignung des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag Folgendes vorzulegen : - "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" (Formular 523 EU) - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU); für Bewerber-gemeinschaften sind die jeweiligen Mitglieder der Gemeinschaft anzugeben - "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" (Formular 531 EU) - sofern zutreffend - - "Erklärung Eignungsleihe" (Formular 534a EU) - sofern zutreffend -
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Registrierungsnummer05111-95002-30
PostanschriftEmilie-Preyer-Platz 1
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40479
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@munv.nrw.de
Telefon+49 2114566-396
Fax+49 2114566-430
Internetadressehttps://www.umwelt.nrw.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Registrierungsnummer05111-95002-30
PostanschriftEmilie-Preyer-Platz 1
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40479
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@munv.nrw.de
Telefon+49 2114566-396
Fax+49 2114566-430
Internetadressehttps://www.umwelt.nrw.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle der Vergabekammer
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 251411-1604
Fax+49 251411-2165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachunga7f523d3-2ccf-48ac-86ed-9af8525902ab-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungKorrektur "Tippfehler"
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenIn der Leistungsbeschreibung unter IV. und im Verfahrensmemorandum unter 6.1 wurden die Angaben für die jeweiligen Haushaltsjahre geändert.
Änderung der Auftragsunterlagen am28/05/2026
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung844c80db-308d-48a4-a90a-f5b459c138e0  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/05/2026 09:38:08 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung368180-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe102/2026
Datum der Veröffentlichung29/05/2026