368519-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Mannheim: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
OJ S 138/2021 20/07/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabe@rnv-online.de
Telefon: +49 6214650
Fax: +49 6214653214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rnv-online.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sicherungs- und Kontrolldienst im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
63000000 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand ist die Vergabe der präventiven Service- und Sicherheitsdienstleistung in und auf den Haltestellen,sowie in den Verkehrsmitteln der RNV inklusive Fahrausweisprüfung zum Zwecke der
— Gewährleistung der Einhaltung der Beförderungsbedingungen,
— Gewährleistung der Einhaltung der Hausordnungen, soweit vorhanden,
— Erhöhung der Serviceleistung am Fahrgast, insbesondere zur Hilfestellung für mobilitätseingeschränkte Personen, Fahrplan- und Fahrpreisauskünfte,
— Erhöhung der Fahrgastsicherheit,
— Erhöhung der Sicherheit des Fahr-, Prüf- und Aufsichtspersonals,
— Zusammenarbeit mit den Fahrausweisprüfern, gemeinsame Prüfeinsätze,
— Kundeninformation bei Betriebsstörungen und Baumaßnahmen,
— Lenkung von Fahrgastströmen, insbesondere bei Groß- und Sportveranstaltungen,
— Leistung von Erster Hilfe,
— Steigerung der Fahrgeldeinnahmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
63710000 Hilfstätigkeiten für den Landverkehr, 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit, 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand ist die Vergabe der präventiven Service- und Sicherheitsdienstleistung in und auf den Haltestellen, sowie in den Verkehrsmitteln der RNV inklusive Fahrausweisprüfung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1 Monat Vertragsverlängerung, einseitig durch den Auftraggeber
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt für die oben genannten Service- und Sicherheitsdienstleistungen eine Interimsvergabe durchzuführen. Die Interimsvergabe soll nur für einen begrenzten Übergangszeitraum (Der Ausführungszeitraum ist vom 1.10.2021 bis 31.3.2022 (+ Option 1 Monat Vertragsverlängerung, einseitig durch den Auftraggeber)) erfolgen, um ein EU-Vergabeverfahren vorbereiten und durchführen zu können. In diesem Übergangszeitraum sollen die oben genannten Leistungen durchgeführt werden, um negative Auswirkungen auf die Erbringung und die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu vermeiden:
— Stärkung des Sicherheitsempfindens und Präsenz vor Ort zum Wohle der Kunden der rnv. Besonders bei den Haupteinsatzzeiten in den Nachtverkehren. Damit die Kunden der rnv nicht abgeschreckt werden, auch zu diesen Zeiten den ÖPNV zu nutzen,
— Erhöhung des Sicherheitsgefühls, Schutz des rnv Fahrpersonals in den rnv Fahrzeugen zu den Nachtverkehren (Fahrpersonal ist alleine auf dem Fahrzeug und so schutzlos ausgeliefert). Prävention, Präsenz und Deeskalationsmaßnahmen durch Servicepersonal sind ein positiver Effekt für die rnv Kunden wie das rnv-Fahrpersonal,
— Der Servicegedanke in den Vordergrund stellen als Serviceleistung für die rnv Kunden. Das Sicherheitspersonal kann perfekt Auskunft über das rnv-Liniennetz und die Tarif- und Beförderungsbestimmungen bei Bedarf geben. Der Service- und Sicherheitsgedanke hat oberste Priorität.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Sicherungs- und Kontrolldienst im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
15/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DS Security GmbH
Postanschrift: Kaiser Wilhelm Platz 6
Ort: Lorsch
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64653
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/07/2021