Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Erklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister;
— Eigenerklärung hinsichtlich Eintragungen im Gewerbezentralregister;
— Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 4 GWB;
— Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB;
— Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, §19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG;
— Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
— Erklärung zu Qualitätsmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet;
— Erklärung zu Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet;
— Erklärung zu Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet;
— Erklärung zu Informationssicherheitsmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: