CPV-Code Hauptteil 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 35200000 Polizeiausrüstung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE217 Dachau
Hauptort der Ausführung:
Iin den vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Impulsschalgehörschutzstöpsel (ISGS) an die bayerische Polizei
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 02/01/2020Ende: 31/12/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 016-033300
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: V3-8014.02-0139-19
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Impulsschallgehörschutzstöpseln (ISGS) an die Bayerische Polizei
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 02/01/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Phonak Communications AG
Ort: Murten
NUTS-Code: CH Schweiz / Suisse / Svizzera
Land: Schweiz
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 550 000,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 05/07/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 32352100 Teile für Funk- und Radaranlagen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung eines Schallschlauchadapters zur Funkanbindung an die bereits beschafften Impulsschalgehörschutzstöpsel
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 31/12/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 201 202,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Sonova Communications AG
Ort: Murten
NUTS-Code: CH Schweiz / Suisse / Svizzera
Land: Schweiz
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Beschaffung von ca. 9.500 Schallschlauchadapter zur Funkanbindung an die bereits beschafften Impulsschalgehörschützer.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Beim ISGS mit Schallschlauchadapter handelt es sich um persönliche Schutzausstattung (PSA) der Kategorie III zum Schutz vor schweren Gesundheitsschäden. Es ist daher aus technischen Gründen nicht sinnvoll, für persönliche Schutzausstattung einen weiteren Anbieter heranzuziehen, da die Kompatibilität von äußerster Wichtigkeit ist. Dies würde insbesondere bei Mängeln und im noch stärkeren Maß bei Mangelfolgeschäden zu Problemen in der Haftungsfrage führen. Des Weiteren gibt es aktuell keinen weiteren Anbieter der einen zertifizierten Adapter zu dem bereits beschafften ISGS anbieten könnte. Unabhängig davon ist der ISGS und der ISGS-Adapter mit dem gleichen patentierten Filter versehen. Aufgrund der Nutzung und Handhabung des Gesamtsystems, ist ein Einsatz eines alternativen Filters nicht möglich. Infolgedessen ist ein Wechsel des Auftragnehmers aus technischen Gründen nicht realisierbar, bzw. würde dieser zusätzlich mit sehr hohen wirtschaftlichen Kosten verbunden sein.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)