Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Geforderte kaufmännische Eignungskriterien:
- Eingereichter „Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem“
- Angabe der SNH-Lieferantendatenbank ID (wenn vorhanden)
- Eigenerklärung, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe vom Auftraggeber eine Maßnahme
nach § 125 GWB durchgeführt wurde; alternativ ob die Ausschlussgründe außerhalb der nach § 126 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GWB benannten Zeiträume liegen. Dazu hat der Bewerber das mit den Ausschreibungsunterlagen bereitgestellte Formblatt „Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen“ zu nutzen
- Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
- Aktuelles gültiges Zertifikat zum Bestehen eines Umweltmanagementsystems DIN ISO 14001 Oder ein vergleichbares System. Der Bieter hat unaufgefordert den Nachweis der Vergleichbarkeit in deutscher Sprache zu erbringen
- Aktuelles gültiges Zertifikat zum Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001 Oder ein vergleichbares System. Der Bieter hat unaufgefordert den Nachweis der Vergleichbarkeit in deutscher Sprache zu erbringen
- Aktuelles gültiges Zertifikat zum Bestehen eines Energiemanagementsystems DIN ISO 50001 Oder ein vergleichbares System. Der Bieter hat unaufgefordert den Nachweis der Vergleichbarkeit in deutscher Sprache zu erbringen
- Ausgefüllter und unterzeichneter kaufmännische Fragebogen
(Zertifikate und Nachweise können ergänzend zu den zwingenden Eigenerklärungen vom Auftraggeber nachgefordert werden)
- Ausgefüllter und unterzeichneter technischer Fragebogen
(mit den entsprechenden Anlagen)
Geforderte technische Eignungskriterien:
SB1:
- Für 110kV Kabel / -Garnituren: Nachweis der Typprüfung nach DIN VDE 0276-632, jedoch nicht älter als 10 Jahre
- Für 110 kV Kabel-Montagen: 5 Referenzprojekte oder Störungsmontagen der letzten 5 Jahre im deutschen EVU-Bereich
- Nachweis über VPE-Montageausbildung und 4 vollausgebildete 110kV Kabelmonteuren
SB2:
- Nachweise der Typprüfungen nach VDE 0276-620 (elektrisch und nichtelektrisch), jedoch nicht älter als 10 Jahre
- Nachweis der VDE-Zeichnungsgenehmigung nach VDE 0276-620, nicht älter als 10 Jahre
SB3:
- Nachweise der Typprüfungen nach VDE 0276-603 (elektrisch und nichtelektrisch), jedoch nicht älter als 10 Jahre
- Nachweis der VDE-Zeichnungsgenehmigung nach VDE 0276-603, nicht älter als 10 Jahre
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
gem. des Allgemeinen Qualifizierungsformblattes, sowie des ausgefüllten und unterzeichneten kaufmännischen und technischen Fragebogens.