Die Vergabe des Auftrages ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist rechtmäßig, da vorliegend ausschließlich die Firma CONET Solutions GmbH die Rechte zur Anpassung des Quellcodes der Software besitzt und somit erforderliche Weiterentwicklungs- und Instandhaltungsaufgaben umsetzen kann. Dies ist notwendig, um die ausgeschriebenen Leistungen erbringen zu können sowie die Betriebsfähigkeit des Systems bis zum Ende der Vertragslaufzeit sicherzustellen.