Zusätzliche Angaben
Alternativ- oder Ersatzlösungen sind nicht verfügbar oder würden die MUSS-Anforderungen nicht erfüllen und wären nur bei einer gänzlichen Neubeschaffung auch des gesamten Krankenhausinformationssystems oder erst in unbekannter Zukunft möglich, was aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten keine geeignete Alternative darstellt und angesichts vergleichbarer technischer Situationen bei anderen KIS-Herstellern auch wieder dazu führen würde, dass sämtliche Komponenten wiederum nur von einem anderen KIS-Hersteller bezogen werden müssten.
Der parallele Betrieb verschiedener Unit-Dose-Systeme ist auch keine geeignete Alternativlösung, da Unit-Dose-Systeme anderer Hersteller neben der fehlenden Schnittstelle zum NEXUS - KIS auch noch andere Kanister und Schläuche verwenden als das Bestandssystem und auch keine Tray-Arbeitsplätze und optischen Kontrolleinheiten teilen können. Die damit verbundene notwendige doppelte Kanisterhaltung würde zu einer Verdoppelung der entblisterten Medikamente mit verkürzten Verfalldaten führen, was nicht nur den Kapitaleinsatz dafür verdoppeln würde, sondern auch die Menge der vorsorglich zu vernichtenden Medikamente erheblich erhöhen würde, was sowohl finanziell als auch ökologisch sehr nachteilhaft für das LKH sowie für die Umwelt wäre.
Das Unit-Dose-System muss aus hygienischen Gründen zudem in einem Reinraum der Klasse D aufgestellt werden, der für ein weiteres Unit-Dose-System voraussichtlich etwas vergrößert werden muss. Im Falle der Nutzung eines hypothetischen Alternativproduktes müsste jedoch zusätzlich zu dem neuen Unit-Dose-System wegen Inkompatibilität auch noch ein zusätzlicher Tray-Arbeitsplatz eingerichtet werden und ein zusätzliches optisches Kontrollsystem sowie Raum für die zusätzlich erforderlichen Kanister. Der im Reinluftraum vorhandene Platz müsste dafür nochmals stärker vergrößert werden, was zusätzliche Kosten insbesondere auch bezüglich einer Anpassung der Lüftungs-Anlage bedeuten würde. Der Neubau eines noch größeren neuen Reinluftraums mit zusätzlichem Tray-Arbeitsplatz und weiterer optischer Kontrolleinheit wäre im Gegensatz zu der nur geringfügigen Erweiterung für ein neues JVM-System in unmittelbarer Nähe derzeit räumlich nicht unterzubringen und auf jeden Fall mit erheblichen zusätzlichen Kosten für das LKH verbunden.
Weder die vollständige Neubeschaffung eines KIS mit sämtlichen hier zur Vergabe anstehenden neuen Komponenten noch die Beschaffung eines Alternativsystems mit hypothetischer Herstellung der erforderlichen Schnittstelle in das Nexus – KIS stellen daher nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch aus wettbewerblichen Gründen keine sinnvolle Alternative dar.
JVM Europe BV ist daher in Bezug auf die vorstehend aufgelisteten Teilleistungen das einzige Unternehmen im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit.b) VgV, welches die geforderte Leistungen zur digitalen Medikation erfüllen kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, so dass die Voraussetzungen für eine Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erfüllt sind.