370313-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Reparatur und Wartung von Maschinen – Revision von Dampfturbinen für Sonderabfallverbrennungsanlagen
OJ S 120/2024 21/06/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH
E-MailWolfgang.Nenno@gsb-mbh.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRevision von Dampfturbinen für Sonderabfallverbrennungsanlagen
BeschreibungDie GSB betreibt an ihrem Standort Ebenhausen zwei Sonderabfallverbrennungsanlagen, wobei jede Verbrennungsanlage über eine eigene Dampfturbine verfügt. Die beiden Dampfturbinen bedürfen der Revision. Dabei müssen auch die Turbinenläufer ausgetauscht werden. Die Arbeiten können nur während der Revision der Verbrennungsanlage innerhalb von 21 Tagen durchgeführt und abgeschlossen werden.
Kennung des Verfahrens65c28372-2e6d-45d6-8e1b-3721e85ba67b
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50530000 Reparatur und Wartung von Maschinen
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBislang ist nur die Entscheidung über die Vergabe erfolgt. Der Vertrag ist noch nicht geschlossen. Hiermit wird die Absicht bekundet. den Vertrag mit dem Hersteller der Dampfturbinen, MAN MAN Energy Solutions SE, Steinbrinkstr. 1, 46145 Oberhausen abzuschließen. Begründung nach Art. 32 Abs. 2 b RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV), warum für diesen Auftrag aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist: Die GSB betreibt an ihrem Standort Ebenhausen zwei Sonderabfallverbrennungsanlagen, wobei jede Verbrennungsanlage über eine eigene Dampfturbine verfügt. Die elektrische Leistung der beiden Dampfturbinen reicht aus, um den Betriebsstandort mit Strom zu versorgen, sowie Strom an das öffentliche Stromnetz abzugeben. Mit den beiden Dampfturbinen sind die Abfallverbrennungsanlagen in der Lage im so genannten Inselbetrieb betrieben zu werden. In einem solchen Fall steht das öffentliche Stromnetz nicht zu Verfügung und die Versorgung der Anlagen mit Strom erfolgt ausschließlich über die beiden Dampfturbinen. Sobald nur eine Dampfturbine zur Stromerzeugung zu Verfügung steht und das öffentliche Stromnetz ausfällt, reicht deren Stromerzeugungskapazität nicht aus um den Standort ausreichend mit Strom zu versorgen - ein so genannter „Schwarzfall“ tritt ein. Im Schwarzfall sind die Verbrennungsanlagen sowie alle Nebenanlagen (Tanklager, Shredder, Löschwasserversorgung), bis zum Start des Notstromdieselaggregats, ohne Stromversorgung. Dies stellt eine äußerst kritische Situation für die Anlagen mit einem hohen Potential an Sach- und Umweltschäden dar. Durch den Ausfall von Pumpen kann es zu einer Überhitzung von Anlagenteilen, wie zum Beispiel im Bereich des Drehrohrofens, des Dampfkessels oder der Rauchgaswäscher, und damit zu einem mehrwöchigen Ausfall der Verbrennungsanlagen kommen. Mit dem Ausfall des so genannten Saugzuggebläses käme es zu einem Überdruck in der Anlage, mit dem Risiko, dass nicht vollständig ausgebrannte schadstoffhaltige Rauchgase ungereinigt in die Umwelt gelangen (Sicherheitsauslassöffnung). Vor diesem Hintergrund ist die Revision einer der Dampfturbinen eine zeitkritische Maßnahme. Die Revision der Dampfturbine muss zwingend zeitgleich mit der Revision der zugehörigen Verbrennungsanlage erfolgen. Die dafür zur Verfügung stehende Zeitdauer beträgt 21 Tage. Dauert die Revision der Dampfturbine jedoch länger als die Revision der Verbrennungsanlage steht dem Verbrauch zweier in Betrieb befindlicher Verbrennungsanlagen nur eine stromerzeugende Dampfturbine gegenüber. In diesem Fall bestünde das Risiko eines Schwarzfalls. Um das Risiko einer verzögerten Revision der Dampfturbinen und damit das Risiko eine Schwarzfalls soweit wie möglich auszuschließen, kommt für die Turbinenrevision nur der Hersteller der Turbinen, die Fa. MAN Solution SE In Betracht. Nur so ist gewährleistet, dass die Stillstandszeit der Dampfturbine minimal ausfällt und innerhalb der normalen Revisionsdauer abgeschlossen werden kann. Dies begründet sich dadurch, dass die MAN über sämtliche Auslegungs- und Konstruktionsdaten der Dampfturbine verfügt, die sich andere Dienstleister erst erarbeiten müssten und somit die Arbeiten im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen nicht abschließen könnten. Eine vernünftige Alternative hierzu besteht nicht, weil die GSB über wesentliche Auslegungs- und Konstruktionsdaten selbst nicht verfügt und diese somit nicht zur Verfügung stellen kann. Zusätzlich verfügt die Fa. MAN über einen Wuchtbunker, der für die Instandsetzungsarbeiten am Turbinenläufer essenziell ist, um diesen innerhalb der kurzen Revisionszeit wieder einsetzen zu können.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) (Art. 32 Abs. 2 b RL 2014/24/EU)
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRevision Dampfturbinen für Sondermüllverbrennungsanlagen
BeschreibungDie GSB betreibt an ihrem Standort Ebenhausen zwei Sonderabfallverbrennungsanlagen, wobei jede Verbrennungsanlage über eine eigene Dampfturbine verfügt. Die beiden Dampfturbinen bedürfen der Revision. Dabei müssen auch die Turbinenläufer ausgetauscht werden. Die Arbeiten können nur während der Revision der Verbrennungsanlage innerhalb von 21 Tagen durchgeführt und abgeschlossen werden.
Interne KennungDT2024
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50530000 Reparatur und Wartung von Maschinen
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsbehelfsbelehrung: §135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH
RegistrierungsnummerHR B 190979
PostanschriftÄußerer Ring 50
StadtBaar-Ebenhausen
Postleitzahl85107
LandDeutschland
E-MailWolfgang.Nenno@gsb-mbh.de
Telefon+4908945391151
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av227275-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern
Registrierungsnummer0002
AbteilungVergabekammer Südbayern
StadtMünchen
Postleitzahl80534
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+498921762411
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4634cd67-6663-4c51-a83c-2bb75bb3f4a0  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/06/2024 10:40:19 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung370313-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe120/2024
Datum der Veröffentlichung21/06/2024