Aufgrund der derzeitigen Corona Pandemie und der möglicherweise kurzfristigen Bereitstellung eines Impfstoffs sollte gem. Anordnung der Bayer. Staatsregierung ein Impfzentrum bis 15.12.2020 eingerichtet werden. Ein anderes Verfahren wäre hier nicht statthaft gewesen, um den vorgegeben Termin einzuhalten. Daher wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.