37036-2021 - ErgebnisDeutschland-Blaichach: Dienstleistungen von Architekturbüros
OJ S 16/2021 25/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Schulverband Blaichach-Burgberg
Postanschrift: Kirchplatz 3
Ort: Blaichach
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87544
Land: Deutschland
E-Mail: andreas.dobler@blaichach.de
Telefon: +49 8321-8008311
Fax: +49 8321-800838
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blaichach.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neubau Mittelschule Blaichach, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2013
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Schulverband Blaichach-Burgberg plant den Neubau der Mittelschule in der Ettensberger Straße 17 in Blaichach. Die Baumaßnahme beinhaltet den Abbruch von Teilen der Bestandsgebäude der Mittelschule, Neubau und die Generalsanierung eines zu erhaltenden Bestandsgebäudeteils.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 479 534,27 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000 Architekturentwurf
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2013 mit Anlage 10, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Der Neubau betrifft die Mittelschule. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die vorhandene Grundschule saniert, was nicht Bestandteil dieses Verfahrens ist. Der Neubau der Mittelschule hat eine Nutzfläche von ca. 1 988 m2. Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden. Die Maßnahmen erfolgen im laufenden Betrieb. Der Neubau der Mittelschule wird vom Auftraggeber in die Honorarzone III eingeordnet. Es liegt ein Pädagogisches Raumfunktionsbuch und Raumprogramm vor, welches die Grundlage der weiteren Planungen sein soll. Voraussichtlicher Zeitplan: Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich im November 2020 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Ende Dezember 2020. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Fertigstellung ist für Ende Dezember 2024 vorgesehen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 32
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe / Gewichtung: 43
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck Bieterpräsentation / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 20
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2013,
— Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2013,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2013,
— Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2013.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 165-400744
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: LMJD Dennerle Motzet Architekten
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81241
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 479 534,27 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabestelle Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/01/2021