37037-2021 - ErgebnisDeutschland-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 16/2021 25/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Projekt 464 TP 1: Sicherheit von KI-Systemen: Grundlagen – Teilprojekt 1: Adversarial Deep Learning
Referenznummer der Bekanntmachung: P 464 TP 1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Studie, in welcher die Sicherheitseigenschaften von konnektionistischen KI-Modellen (Neuronale künstliche Intelligenz) untersucht werden. In der Studie soll ein Überblick über den aktuellen Stand der Technik und Forschung für folgende Teilbereiche ausgearbeitet werden:
1. Techniken welche darauf abzielen die Funktion von Deep Learning-Systemen ganz oder teilweise einzuschränken oder zu missbrauchen (z. B. Adversarial Examples / Evasion Attacks, Data Poisoning),
2. Techniken die – über das gewünschte Maß hinaus – Informationen aus konnektionistischen KI-Systemen extrahieren (z. B. Model Extraction),
3. Verteidigungsmaßnahmen gegen Methoden aus 1. & 2. (z.B. Adversarial Training, Adversarial Examples Detection, Backdoor Detection),
4. Methoden, welche die Robustheit von Deep Learning-Modellen zertifizieren oder verifizieren (z.B. Certification of Model Robustness),
5. 1-4 soweit anwendbar mindestens in den Domänen Objekt Detektion, Image Segmentation, Natural Language Processing, Netzwerk/Malware und Speech Analysis.
Konkrete Inhalte der Studie sollen sein:
Erfassung, Kategorisierung und Zusammenfassung der Forschung zum oben genannten Themenkomplex
— Es sollen relevante Angriffsvektoren und Gegenmaßnahmen kategorisiert und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit untersucht bzw. bewertet werden,
— Es soll erfasst werden, welche konkreten ungelösten Probleme derzeit in der KI-Sicherheit existieren. Insbesondere sollen Restrisiken, die derzeit nicht hinreichend mitigiert werden können, identifiziert und bewertet werden,
— In ausgewählten Bereichen soll eine tiefgehende Untersuchung stattfinden. Die Schwerpunkte werden unten aufgeführt.
Die Ergebnisse sollen geeignet sein, um
— darauf basierend eine technische Richtlinie zum aktuellen Stand der Sicherheit in der KI zu erstellen (zumindest für die Schwerpunktbereiche),
— Kriterien zu definieren, die im Rahmen von Zertifizierungen oder Testierungen verwendet werden können,
— Best-Practices abzuleiten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 324 429,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Beim Auftragnehmer
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
s. Punkt II.1.4).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: s. Vergabeunterlagen / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
AP 3 „Detail-Analyse“ ist eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung.
Die Beauftragung von AP3 kann bis spätestens 2 Wochen nach Abnahme von AP 2 erfolgen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 162-393482
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: P 464 TP 1
Bezeichnung des Auftrags:
Projekt 464 TP 1: Sicherheit von KI-Systemen: Grundlagen – Teilprojekt 1: Adversarial Deep Learning
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/11/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 324 429,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/01/2021