370489-2021 - ErgebnisDeutschland-Mainz: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 139/2021 21/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesnetzagentur
Postanschrift: Canisiusstr. 21
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@bnetza.de
Telefon: +49 6131-185430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesnetzagentur.de/beschaffung
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Umsetzung von OZG-Anforderungen in RUDI II, hier: Teil B Backendlösung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/012/Z25-2
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die Bundesnetzagentur hat u. a. die Aufgabe, das Fachverfahren RUDI II an die entsprechenden Schnittstellen des Bundes anzuschließen, wie z. B. für die Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis (ePerso).
Im Fokus des Onlinezugangsgesetzes steht, dass Verwaltungsprozesse aus Sicht des Bürgers bzw. des Kunden der öffentlichen Verwaltung digital abgewickelt werden können.
Für die Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur bedeutet das, dass Anträge digital abgewickelt werden können sollen.
Aus Sicht des Kunden heißt das, dass er Anträge digital stellen, notwendige Unterlagen digital bereitstellen und den Status der ihn betreffenden Vorgänge ebenso digital einsehen kann. Er erhält Nachfragen und Eingangsbestätigungen auf elektronischem Wege und kann Stellungnahmen und Antworten auf solche Nach- und Anfragen digital abgeben.
Aus Sicht der BNetzA bedeutet das, dass Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die es Ermöglichen, den notwendigen Informationsaustausch mit dem Kunden digital anzustoßen.
Zur Umsetzung dieses Ziels ist die digitale Unterstützung essentiell. Die auf digitalem Wege von den Kunden eingehenden Anträge, Dokumente und Stellungnahmen können so effizient geprüft, bewertet und in den Arbeitsprozess integriert und dokumentiert werden.
In RUDI II existieren mit dem elektronischen Antragsverfahren und dem Verfahren zur Anhörung Nationaler potentieller Betroffener erste digitale Umsetzungen für ausgewählte Teilprozesse.
Auf diesen Umsetzungen kann die Realisierung der OZG-Konformität aufbauen.
Gleichzeitig dient sie als Quelle für die Dokumente im Rahmen der Prüfungs- und Bewertungsschritte im Zuge der Durchführung der verschiedenen Verwaltungsverfahren.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 145 244,71 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Installation im RZ in Mainz Canisiusstr. 21 55122 Mainz Programmierung erfolgt beim Auftragnehmer
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die Bundesnetzagentur hat u. a. die Aufgabe, das Fachverfahren RUDI II an die entsprechenden Schnittstellen des Bundes anzuschließen, wie z. B. für die Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis (ePerso).
Im Fokus des Onlinezugangsgesetzes steht, dass Verwaltungsprozesse aus Sicht des Bürgers bzw. des Kunden der öffentlichen Verwaltung digital abgewickelt werden können.
Für die Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur bedeutet das, dass Anträge digital abgewickelt werden können sollen.
Aus Sicht des Kunden heißt das, dass er Anträge digital stellen, notwendige Unterlagen digital bereitstellen und den Status der ihn betreffenden Vorgänge ebenso digital einsehen kann. Er erhält Nachfragen und Eingangsbestätigungen auf elektronischem Wege und kann Stellungnahmen und Antworten auf solche Nach- und Anfragen digital abgeben.
Aus Sicht der BNetzA bedeutet das, dass Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die es ermöglichen, den notwendigen Informationsaustausch mit dem Kunden digital anzustoßen.
Zur Umsetzung dieses Ziels ist die digitale Unterstützung essentiell. Die auf digitalem Wege von den Kunden eingehenden Anträge, Dokumente und Stellungnahmen können so effizient geprüft, bewertet und in den Arbeitsprozess integriert und dokumentiert werden.
In RUDI II existieren mit dem elektronischen Antragsverfahren und dem Verfahren zur Anhörung Nationaler potentieller Betroffener erste digitale Umsetzungen für ausgewählte Teilprozesse.
Auf diesen Umsetzungen kann die Realisierung der OZG-Konformität aufbauen.
Gleichzeitig dient sie als Quelle für die Dokumente im Rahmen der Prüfungs- und Bewertungsschritte im Zuge der Durchführung der verschiedenen Verwaltungsverfahren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Es besteht aus technischen Gründen kein Wettbewerb, da bis zum Ende der Umsetzungsfrist aufgrund der Komplexität des individuellen Fachverfahrens kein anderes Unternehmen in der Lage sein wird, die Anforderungen umzusetzen, unabhängig davon, dass auch noch ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen wäre.
Die Firma WPS hat die Individualsoftware RUDI II seit dem Jahr 2017 erstellt. Die Ausschreibung erfolgte im Wettbewerb. Im Rahmen dieser Auftragserfüllung hat die Firma WPS zwingende rundfunkspezifische Kenntnisse erlangt. Dies erforderte eine langwierige und intensive Einarbeitung, die auch zu einer Projektverzögerung geführt hat, da dies für das Unternehmen im Vorfeld so nicht abschätzbar war.
Die aktuell geplanten Erweiterungen gem. Leistungsbeschreibungen setzen tiefgreifende Fachkenntnisse in den Bereichen der modernen Softwareentwicklung (Java / Angulare Framework), der internen Struktur des Bestandssystems, der Durchführung von Verwaltungsverfahren, rundfunkspezifische Koordinierungsprozesse und Rundfunktechnik voraus. Es ist davon auszugehen, dass die Anforderungen an die Softwareentwicklung eine große Zahl der am Markt befindlichen Unternehmen beherrschen. Die zwingend erforderlichen rundfunkspezifischen Anforderungen können jedoch nicht Teil einer branchenüblichen Ausbildung und somit nicht als allgemeines technisches Wissen bei Softwaredienstleistern angesehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese notwendigen Befähigungen, bedingt durch die in den vergangenen Projekten erfolgte Einarbeitung, nur beim bisherigen Auftragnehmer der Fa. WPS vorliegen. Die Vermittlung dieses Fachwissens kann gestützt auf die Erfahrungen im vorangegangenen Projekt „RUDI II“ mit mindestens einem Jahr angenommen werden.
Da hier unter anderem auch Maßnahmen aus dem OZG umzusetzen sind, die an gewisse Fristen gebunden sind, können andere Unternehmen nach Durchführung eines Vergabeverfahrens sich die o. g. Spezialkenntnisse nicht mehr rechtzeitig aneigenen, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht umzusetzen.
Zur Vermeidung dieser Unwägbarkeiten käme als Alternativ- bzw. Ersatzlösung lediglich eine komplette Neuentwicklung von weiten Teilen des Fachverfahrens „RUDI II“ in Betracht. Auch in diesem Fall wäre nicht mehr von einer fristgerechten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auszugehen.
Aus diesem Grund sind die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb gegeben.
Da auch für das Bestandsunternehmen die Fristen eng sind, wurde ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 127-337910
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021/012/Z25-2
Bezeichnung des Auftrags:
Umsetzung von OZG-Anforderungen in RUDI II, hier: Teil B Backendlösung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: WPS workplace solutions GmbH
Postanschrift: Hans-Henny-Jahnn-Weg 29
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 145 244,71 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/07/2021