Es besteht aus technischen Gründen kein Wettbewerb, da bis zum Ende der Umsetzungsfrist aufgrund der Komplexität des individuellen Fachverfahrens kein anderes Unternehmen in der Lage sein wird, die Anforderungen umzusetzen, unabhängig davon, dass auch noch ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen wäre.
Die Firma WPS hat die Individualsoftware RUDI II seit dem Jahr 2017 erstellt. Die Ausschreibung erfolgte im Wettbewerb. Im Rahmen dieser Auftragserfüllung hat die Firma WPS zwingende rundfunkspezifische Kenntnisse erlangt. Dies erforderte eine langwierige und intensive Einarbeitung, die auch zu einer Projektverzögerung geführt hat, da dies für das Unternehmen im Vorfeld so nicht abschätzbar war.
Die aktuell geplanten Erweiterungen gem. Leistungsbeschreibungen setzen tiefgreifende Fachkenntnisse in den Bereichen der modernen Softwareentwicklung (Java / Angulare Framework), der internen Struktur des Bestandssystems, der Durchführung von Verwaltungsverfahren, rundfunkspezifische Koordinierungsprozesse und Rundfunktechnik voraus. Es ist davon auszugehen, dass die Anforderungen an die Softwareentwicklung eine große Zahl der am Markt befindlichen Unternehmen beherrschen. Die zwingend erforderlichen rundfunkspezifischen Anforderungen können jedoch nicht Teil einer branchenüblichen Ausbildung und somit nicht als allgemeines technisches Wissen bei Softwaredienstleistern angesehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese notwendigen Befähigungen, bedingt durch die in den vergangenen Projekten erfolgte Einarbeitung, nur beim bisherigen Auftragnehmer der Fa. WPS vorliegen. Die Vermittlung dieses Fachwissens kann gestützt auf die Erfahrungen im vorangegangenen Projekt „RUDI II“ mit mindestens einem Jahr angenommen werden.
Da hier unter anderem auch Maßnahmen aus dem OZG umzusetzen sind, die an gewisse Fristen gebunden sind, können andere Unternehmen nach Durchführung eines Vergabeverfahrens sich die o. g. Spezialkenntnisse nicht mehr rechtzeitig aneigenen, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht umzusetzen.
Zur Vermeidung dieser Unwägbarkeiten käme als Alternativ- bzw. Ersatzlösung lediglich eine komplette Neuentwicklung von weiten Teilen des Fachverfahrens „RUDI II“ in Betracht. Auch in diesem Fall wäre nicht mehr von einer fristgerechten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auszugehen.
Aus diesem Grund sind die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb gegeben.
Da auch für das Bestandsunternehmen die Fristen eng sind, wurde ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.