37050-2021 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 16/2021 25/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 04.0330/2020/ARB – Innovationsmanagement im Straßenwesen
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ka - FE 04.0330/2020/ARB
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 04.0330/2020/ARB – Innovationsmanagement im Straßenwesen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 168 067,23 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der moderne Straßenbau steht vor neuen Herausforderungen aus Umwelt- und Klimaschutz sowie aus der Begrenztheit der Ressourcen. Ziel des vom Bundesverkehrsministerium und der BASt gemeinsam entwickelten Forschungsprogramms „Straße im 21. Jahrhundert – Innovativer Straßenbau in Deutschland“ ist es, die Straße funktional weiterzuentwickeln. Straßen müssen sicher, umweltverträglich und wirtschaftlich sein. Hierzu sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass fachlich und ökonomisch sinnvolle Innovationen schnellstmöglich in die Praxis überführt werden können. Die Straße im 21. Jahrhundert soll nicht nur als Transportweg, sondern auch als Innovationsträger etabliert und integraler Teil eines positiven nationalen und europäischen Innovationsklimas werden.
Die BASt nimmt traditionell eine Schlüsselposition in der kontinuierlichen Verbesserung des Innovationssystems des Straßenwesens in Deutschland ein. Die Erfolge der BASt in der Innovationsförderung im Straßenwesen beruhen auf einem gesamtheitlichen Verständnis des Innovationsprozesses, zielgerichtete technische Werkzeuge um Innovationen zu betreuen und die strategische Mitwirkung interdisziplinärer interner und externer Prozessbeteiligter. Kernaufgabe ist und bleibt die technische Bewertung und Betreuung von einzelnen Innovationen durch technische Entwicklungsschritte.
Diese technischen Prozesse sollen nun aus Sicht des Innovationsmanagements ergänzt werden, um Innovationen auch anhand ihrer nicht-technischen Innovationseigenschaften zu systematisieren, strategisch auszuwählen und zu betreuen. Die Verknüpfung der beiden in der Vergangenheit unabhängiger Prozesse soll zu einer deutlichen Effizienzsteigerung bei der Setzung von Innovationsimpulsen im Straßenwesen führen, um die Chancen für eine erfolgreiche und zügige Überführung von Innovationen in die Baupraxis zu fördern.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 125-306558
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2ka - FE 04.0330/2020/ARB
Bezeichnung des Auftrags:
FE 04.0330/2020/ARB – Innovationsmanagement im Straßenwesen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/09/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: RWTH Aachen University
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 168 067,23 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/01/2021