37067-2021 - ErgebnisDeutschland-Roth: Dienstleistungen im Bereich öffentliche Ordnung
OJ S 16/2021 25/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Roth
Postanschrift: Weinbergweg 1
Ort: Roth
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91154
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SG 60 Vergabestelle
E-Mail: ausschreibung@landratsamt-roth.de
Telefon: +49 9171/811418
Fax: +49 9171/81971418
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landratsamt-roth.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Corona-Teststrecke Roth
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75242100 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Ordnung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Errichtung einer Corona-Teststrecke für den Landkreis Roth und der Stadt Schwabach.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 10 608 578,14 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE25B Roth
Hauptort der Ausführung: „Steinerne Eiche“ 91154 Roth
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Betrieb einer Corona-Teststrecke für den Landkreis Roth und Stadt Schwabach.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Betrieb des Testzentrums vom 1.2.2021- 30.6.2021, Verlängerungsoption 2 mal je 3 Monate bis 31.12.2021.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV war hier das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 17 Abs. 5 VgV) durchzuführen, da äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vorlagen, die der öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte. Auf das Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 19.3.2020 wird verwiesen, wonach Angebote im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie formlos und ohne Beachtung konkreter Fristvorgaben eingeholt werden können. (§ 17 Abs. 8 VgV). Ausdrücklich ist aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums eine Verkürzung der Frist trotz § 17 Abs. 8 VgV „bis hin zu 0 Tagen“ möglich. Unter den gegebenen Umständen (Beginn ab 1.2.2021, Weihnachtsfeiertage u.s.w.) wurde die Abgabefrist auf 19 Tage festgelegt.
Die Umstände zur Begründung der äußeren Dringlichkeit sind dem öffentlichen Auftraggeber (Freistaat Bayern, vertretend durch Landratsamt Roth) nicht zurechenbar. Nach der st. Rspr. des EuGH (EuGH 10.3.1987, 199/85; EuGH 2.8.1993, C-107/92; EuGH 28.3.1996, C-318/94) waren die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt:
(1) Vorliegen eines unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Ereignisses:
— Die Entwicklung der Pandemie konnte nicht vorhergesehen werden,
— mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 30.11.2020 wurden die Kreisverwaltungsbehörden informiert, dass die Staatsregierung in der Ministerratssitzung am 27.10.2020 beschlossen hat, dass die Testzentren, welche bis 31.12.2020 eingerichtet waren, von den Landkreisen weiter fortzuführen sind.
Der Tatbestand eines unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Ereignisses ist damit gegeben.
(2) Vorliegen äußerst dringlicher und zwingender Gründe, welche die Einhaltung der in den anderen Verfahrensarten vorgeschriebener Fristen unmöglich machten:
— Die schnellstmögliche Bekämpfung der Pandemie ist ein äußerst dringlicher und zwingender Grund. Dazu gehört die Einrichtung und Weiterführung der Testzentren,
— die Mitteilung über die Weiterbetreibung der Testzentren erfolgte mit Schreiben vom 30.11.2020. Somit muss zum 1.1.2021 ein rechtsgültiger Auftrag vorhanden sein. Eine Verlängerung des ursprünglichen Vertrages war nur bis 31.1.2021 möglich (sh. Vergabevermerk Verlängerung Corona-Teststecke vom 17.12.2020),
— eine Neuausschreibung hätte evtl. einen Bieterwechsel bedeuten können. In diesem Falle hätte man Vorlaufzeit gebraucht.
Der Tatbestand der äußerst dringlichen und zwingenden Gründe war somit gegeben.
(3) Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis sowie den dringlichen und zwingenden Gründen:
Der Tatbestand der äußerst dringlichen und zwingenden Gründe im Zusammenhang mit dem Ereignis war gegeben, da der Zeitraum zwischen Mitteilung und Weiterbetrieb so kurzfristig gehalten war, dass reguläre Fristen in einem Offenen Verfahren nicht eingehalten werden konnten, zumal man bei einer Neuausschreibung mit einem evtl. Bieterwechsel rechnen musste. Dies zu organisieren hätte Vorlaufzeit gebraucht.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 20-60-01-03
Bezeichnung des Auftrags:
Corona-Teststrecke
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Vitolus GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 608 578,14 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von MIttelfranken
Postanschrift: Vergabekammer Nordbayern
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/01/2021