370808-2026 - Ergebnis
Deutschland – Boden- und Fliesenarbeiten – Fliesen-, Estrich- und Abdichtungsarbeiten
OJ S 103/2026 01/06/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
E-Mailvergabestelle@bgbau.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersSozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFliesen-, Estrich- und Abdichtungsarbeiten
BeschreibungDer Standort Wuppertal wird weiter ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wurde das Staffelgeschoss (ehem. 3. OG) zurückgebaut. Der verbleibende Baukörper wurde um zwei neue Geschosse (jetziges 3. und 4. OG) in Holzsystembauweise, teils auch in Ortbetonbauweise, aufgestockt. Die Bauleistung umfasst die Fliesen-, Estrich- und Abdichtungsarbeiten.
Kennung des Verfahrens056cdd88-de74-4b80-867c-b7088c1bf16b
Vorherige Bekanntmachung57128-2026
Interne Kennung34-2026
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45431000 Boden- und Fliesenarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45261420 Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchwarzer Weg 3  
StadtWuppertal
Postleitzahl42117
Land, Gliederung (NUTS)Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFliesen-, Estrich- und Abdichtungsarbeiten
BeschreibungDie auszuschreibende Bauleistung umfasst die Fliesen-, Estrich- und Abdichtungsarbeiten: Baustelleneinrichtung — Fliesenarbeiten an Wand- und Bodenflächen der WC-Bereiche und im Bestandbau — Zusätzliche Leistungen — Sonstige Leistungen (Stundenlohnarbeiten Facharbeiter und Helfer) — Estricharbeiten in den WC-Bereichen — Zusätzliche Leistungen — Sonstige Leistungen (Stundenlohnarbeiten Facharbeiter und Helfer) — Abdichtungsarbeiten (Innenbereich) in den WC-Bereichen — Sonstige Leistungen (Stundenlohnarbeiten Facharbeiter und Helfer)
Interne Kennung34-2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45431000 Boden- und Fliesenarbeiten, 45261420 Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung.
Beschreibung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Maßgeblich sind § 160 und § 135 GWB. Diese lauten: § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit [1.] der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, [2.] Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, [3.] Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, [4.] mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. — § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [1.] gegen § 134 verstoßen hat oder [2.] den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn [Nr. 1] der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, [Nr. 2] der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und [Nr. 3] der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge145 944,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeKeine geeigneten Angebote, Teilnahmeanträge oder Anträge im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung
Sonstige BegründungDas zuvor am 26.01.2026 durch Bekanntmachung 57128-2026 veröffentlichte offene Verfahren ergab bei Ablauf der Angebotsfrist keine Angebote. Das offene Verfahren wurde daher gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A am 26.02.2026 aufgehoben. Da die ursprünglichen Vertragsunterlagen nicht grundlegend geändert wurden, war die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. §§ 3 EU Nr. 1 i.V.m. 3a Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) EU VOB/A zulässig.
Kennung des vorherigen Verfahrens, das die Direktvergabe rechtfertigt57128-2026
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungFliesen Wuller GmbH
Angebot
Kennung des Angebots02
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots145 944,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags01
Datum der Auswahl des Gewinners14/04/2026
Datum des Vertragsabschlusses27/04/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Registrierungsnummer993-8001610400-54
PostanschriftBundesallee 210
StadtBerlin
Postleitzahl10719
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bgbau.de
Telefon+49 30 85781-548
Fax+49 800 668 6688 37010
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer991-02380-92
PostanschriftKaiser-Friedrich-Str. 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228 9499-0
Fax+49 228 9499-163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungFliesen Wuller GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE252131040
PostanschriftBoeler Str. 113-115
StadtHagen
Postleitzahl58097
Land, Gliederung (NUTS)Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
LandDeutschland
E-Mailinfo@fliesen-wuller-gmbh.de
Telefon+49 2331 82263
Fax+49 2331 881068
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungFliesen Wuller GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Land, Gliederung (NUTS)Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
LandDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9574ba23-e4f3-4360-89bb-66d63b4faa05  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/05/2026 10:59:36 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung370808-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe103/2026
Datum der Veröffentlichung01/06/2026