370816-2022 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
OJ S 130/2022 08/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Michael Brandt
E-Mail: michael.brandt@um.bwl.de
Telefon: +49 711126-1543
Fax: +49 711126-1509
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg, Ingenieurleistungen Erhebung Charge 1 - Los 4 (TUT)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71800000 Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Landkreisweise und kommunenscharfe Bestandserhebung der Wasserversorgungsstrukturen.
Wassermengenbilanzierungen. Bewertung der Versorgungssicherheit. Handlungsempfehlungen zur
Trinkwasserversorgungssicherung. GIS-Datenmanagement.
Los 4 - Landkreis Tuttlingen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 120 208,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Hauptort der Ausführung: Landkreis Tuttlingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Vor dem Hintergrund des „Dürresommers 2018“ und des sich immer deutlicher abzeichnenden Klimawandels hat das Land Baden-Württemberg das Projekt „Masterplan Wasserversorgung“, initiiert.
Im Rahmen des Masterplans ist durch die Auftragnehmer die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen abzuschätzen, dem wachsenden Trinkwasserbedarf gegenüber zu stellen und die Struktur der Wasserversorgung zu erheben. Die Erhebungen und Untersuchungen haben von den Auftragnehmern
landkreisweise und kommunenscharf zu erfolgen. Die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen ist abzuschätzen und der prognostizierten Entwicklung des Wasserbedarfs gegenüberzustellen. Dafür ist das aktuelle Grundwasserdargebot darzustellen und mithilfe von Langzeitbeobachtungen, Stresstests und Klimaprojektionen eine Prognose mit einem Zeithorizont bis 2050 zu erstellen. Anhand von Prognosen des statistischen Landesamtes BW ist von den Auftragnehmern die Bevölkerungsentwicklung und der zukünftige Trinkwasserbedarf abzuschätzen, insb. auch hinsichtlich des Tagesspitzenbedarfs während Hitzeperioden. Aus den Bilanzen sind zukünftige Mehrbedarfe abzuleiten. Außerdem ist die Versorgungssicherheit zu bewerten. Darüber hinaus sind Daten zur Ausfallsicherheit und zur Rohwasserqualität zu erfassen. Aus den erhobenen Daten und Bewertungen sind Maßnahmen abzuleiten und kommunenscharfe Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Die Erhebung der erforderlichen Strukturdaten (Entnahmebrunnen, Wasserversorgungsbauwerke und - leitungen, Versorgungsgebiete) mit den zugehörigen Informationen hat digital mittels GIS-Anwendung zu erfolgen. Die Ergebnisse der Erhebungen und Untersuchungen sind von den Auftragnehmern sowohl in Form
von Berichten pro Landkreis (mit kommunenscharfen Handlungsempfehlungen) als auch als landesweiter Geodatensatz (GIS) und darauf aufbauendem digitalem Kartenlayer (GIS) den zuständigen Behörden und Kommunen zur Verfügung zu stellen.
Die Daten und Ergebnisse der Erhebungen sind zum Ende der Leistungserbringung in eine Projektdatenbank bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg gemäß vordefinierten Vorgaben einzustellen.
Das Projekt ist auf insgesamt 5 Jahre für die landesweite Erhebung in den 44 Land- bzw. Stadtkreisen angelegt.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erhebung für das sogenannte Los 4 in der Charge 1. Dieses Los 4 umfasst die Erhebung im Landkreis Tuttlingen. Der Erhebungsbeginn ist im Februar 2022 vorgesehen. Für die Erhebung und Bewertung ist eine Bearbeitungszeit von
12-13 Monaten pro Los veranschlagt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Berufliche Qualifikation des Projektteams / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung Projektteam / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 80
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 056-141593
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los 4 - Landkreis Tuttlingen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BIT Ingenieure AG
Postanschrift: Goldenbühlstraße 15
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dr. Pecher AG
Postanschrift: Am Ockenheimer Graben 30
Ort: Bingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55411
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 120 208,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) durchgeführt.
In einem vorgelagerten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind keine geeigneten Angebote abgegeben worden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/07/2022