371020-2022 - ErgebnisDeutschland-Kelheim: Dienstleistungen des Sozialwesens
OJ S 130/2022 08/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Kelheim
Postanschrift: Donaupark 12
Ort: 93309 Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Stefanie Reichl
E-Mail: stefanie.reichl@landkreis-kelheim.de
Telefon: +49 94412071215
Fax: +49 94412071250
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Externe Betriebsträgerschaft für das pädagogische Fachpersonal zur Betreuung von Berufsschülern im Schülerwohnheim Mainburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-306140
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Landkreis schreibt Leistungen zum Betrieb des Schülerwohnheims Mainburg als Unterkunft aus. Der künftige Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen: Pädagogische Betreuung der Berufsschüler sonntags bis freitags.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Hauptort der Ausführung: Kelheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel des Verfahrens ist allgemein, den Schülern die sozialpädagogische Begleitung im Schülerwohnheim durch sozialpädagogisch qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen und dadurch insbesondere die Chancen für einen erfolgreichen Berufsstart zu verbessern. Der Landkreis beabsichtigt das pädagogische Fachpersonal für die Betreuung der Berufsschüler ab dem Schuljahr 2022/23 (d. h. ab 01.09.2022) durch eine externe Betriebsträgerschaft als Dienstleistungsauftrag zu gewährleisten.
Der künftige Auftragnehmer soll als Betriebsträger insbesondere die Leitung, pädagogische Betreuung der Schüler und Verwaltung des Heimbetriebs vollziehen. Die Verpflegung der Schüler erfolgt durch landkreiseigenes Küchenpersonal.
Derzeit besteht für das Schülerwohnheim eine Betriebserlaubnis der Regierung von Niederbayern gem. § 45 SGB VIII vom 28.05.1991 (150 Plätze, 4 Gruppen, siehe Anlage 3 der Leistungs-, Entgelts- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung). Diese wird von der Regierung von Niederbayern aufgrund von Veränderungen in mehreren Punkten an die aktuellen Gegebenheiten angepasst (Reduzierung der Platz-/Gruppenzahl). Der Auftraggeber muss als Betreiber (Betriebsträgerschaft) in Folge eine neue Betriebserlaubnis beantragen (§ 45 SGB VIII).
Der Auftragnehmer hat das zur vertragsgerechten Erfüllung – insbesondere in Bezug auf die geschuldete pädagogische Betreuung - erforderliche Personal entsprechend der Vorgabe der jeweils gültigen Betriebserlaubnis einzusetzen.
Die Betriebserlaubnis soll an die aktuellen Gegebenheiten (zukünftig reduzierte Platzzahl 100 bzw. Gruppenzahl 2,5) angepasst werden, sodass voraussichtlich für die pädagogische Betreuung des Schülerwohnheims eine Vollzeitkraft für die Leitung und zwei Vollzeitkräfte für die allg. Betreuung erforderlich sein werden. Auch hier kann eine Vollzeitkraft durch Teilzeitkräfte ersetzt werden.
Für die sozialpädagogische Betreuung sind sozialpädagogische Fachkräfte einzusetzen, die über eine Qualifikation als Sozialpädagoge (m/w/d), Erzieher (m/w/d) oder Jugend- und Heimerzieher (m/w/d) oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Abschnitt IV des Formblatts L 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Personen bei der Auftragsausführung einzusetzen!
Für die Leitung des Schülerwohnheims ist eine ausgebildete und/oder sozialpädagogische Fachkraft (z. B. Person mit Diplom in Sozialpädagogik) einzusetzen – Heimleiter (m/w/d) -, die mindestens eine dreijährige Berufserfahrung als Sozialpädagoge/in nachweisen kann (siehe Ziffer 9). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Formblatt „Heimleiter“ angegebene Person bei der Auftragsausführung einzusetzen!
Folgende Leistungen müssen als kritische Aufgaben im Sinne des § 47 Abs. 5 VgV direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden:
•Leistungen nach § 2 des Vertragsentwurfs (Sozialpädagogische Leistungen),
•Leistungen nach § 3 des Vertragsentwurfs (Leistungen der Leitung),
•Leistungen nach § 11 des Vertragsentwurfs (Nachtdienst),
•Leistungen nach § 16 des Vertragsentwurfs (Mittags- und Hausaufgabenbetreuung, Freizeitangebote)
Die Beauftragung von Unterauftragnehmern zur Auftragsausführung ist somit unzulässig.
Weitere Informationen zum Inhalt und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers siehe Leistungs-, Entgelts- und Qualitätsvereinbarung!
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Schriftliche Darstellung der sozialpädagogischen Betreuung samt Personaleinsatz / Gewichtung: 12,5
Qualitätskriterium - Name: Schriftliche Darstellung der Qualitätsentwicklung / Gewichtung: 12,5
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Heimleiters / Gewichtung: 12,5
Preis - Gewichtung: 62,5
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 108-306140
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Externe Betriebsträgerschaft SWH Mainburg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Verfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@eg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 94412071250
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1)Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Miximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@eg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762411
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/07/2022