Rahmenvertrag für vegetationstechnische Unterhaltungspflegemaßnahmen
Referenznummer der Bekanntmachung: S-NETTE-BBH-2022-0010
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Grünflächenpflege
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Hauptort der Ausführung:
41334 Nettetal
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Unterhaltungspflegemaßnahmen von Außenanlagen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der öffentlichen Ordnung
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/03/2023Ende: 29/02/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 035-099456
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1.1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Grünflächenpflege
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 03/02/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Frissen & Zohren GmbH
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Auftragserweiterung um Standorte
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Synergieeffekte durch bereits beauftragte Leistungen und dadurch erhebliche Kosteneinsparung, Umfang zu gering um neu auszuschreiben (Direktauftrag)
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)