Zusätzliche Angaben
Seit dem 18.10.2018 sind folgende Änderungen für EU-weite Vergaben gesetzlich wirksam:
— elektronische Veröffentlichung der EU-weiten Vergaben,
— elektronische Kommunikation mit Bietern und Lieferanten,
— Annahme von Angeboten „Ausschließlich auf Elektronischem“ Weg.
(Es werden Angebote nur gewertet, wenn diese elektronisch eingereicht wurden!).
Wir bitten dies zu beachten.