372261-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Programmierung von Softwarepaketen – IT-Dienstleistungen für die softwaretechnische Weiterentwicklung, Pflege und Wartung der Fachanwendung AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz)
OJ S 109/2025 10/06/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungITSG GmbH
E-Mailsebastian.hamm@cms-hs.com
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelIT-Dienstleistungen für die softwaretechnische Weiterentwicklung, Pflege und Wartung der Fachanwendung AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz)
BeschreibungDie ITSG GmbH beabsichtigt, die notwendigen IT-Dienstleistungen für die softwaretechnische Weiterentwicklung, Pflege und Wartung der Fachanwendung AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz) an den derzeitigen Bestandsauftragnehmer, die USU Digital Consulting GmbH, zu vergeben und hierzu eine Rahmenvereinbarung über eine Laufzeit von bis zu vier Jahren zu schließen.
Kennung des Verfahrensd3d34ad4-b16f-49c7-9321-b051092534af
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72210000 Programmierung von Softwarepaketen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 72261000 Software-Unterstützung, 48180000 Medizinsoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKaiserleistraße 10 - 16  
StadtOffenbach am Main
Postleitzahl63067
Land, Gliederung (NUTS)Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKaiserleistraße 10-16 63067 Offenbach
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelIT-Dienstleistungen für die softwaretechnische Weiterentwicklung, Pflege und Wartung der Fachanwendung AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz)
BeschreibungDie ITSG GmbH beabsichtigt, die notwendigen IT-Dienstleistungen für die softwaretechnische Weiterentwicklung, Pflege und Wartung der Fachanwendung AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz) an den derzeitigen Bestandsauftragnehmer, die USU Digital Consulting GmbH, zu vergeben und hierzu eine Rahmenvereinbarung über eine Laufzeit von bis zu vier Jahren zu schließen (siehe Abschnitt Verlängerungen und Optionen). Die Höchstmenge der unter der Rahmenvereinbarung abzurufenden Personentage für die IT-Dienstleistungen ist auf 400 Personentage pro Jahr festgelegt. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der Maximalvertragslaufzeit von vier Jahren eine Höchstmenge von 1.600 Personentagen.
Interne Kennung0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72210000 Programmierung von Softwarepaketen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 72261000 Software-Unterstützung, 48180000 Medizinsoftwarepaket
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren (Grundlaufzeit). Die ITSG GmbH ist einseitig berechtigt, die Grundlaufzeit einmal um ein weiteres Jahr zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigung des einseitigen Optionsrechts ergibt sich eine Vertragslaufzeit von maximal vier Jahren (Maximalvertragslaufzeit).
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKaiserleistraße 10 - 16  
StadtOffenbach am Main
Postleitzahl63067
Land, Gliederung (NUTS)Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenKaiserleistraße 10-16 63067 Offenbach
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltITSG GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammern des Landes Hessen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetUSU Digital Consulting GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDie ITSG GmbH ("ITSG") beabsichtigt, die notwendigen IT-Dienstleistungen für die softwaretechnische Weiterentwicklung, Pflege und Wartung der Fachanwendung AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz) unmittelbar an den derzeitigen Bestandsauftragnehmer, die USU Digital Consulting GmbH ("USU"), zu vergeben und hierzu eine Rahmenvereinbarung über eine Laufzeit von bis zu vier Jahren zu schließen. Die ITSG ist dabei auf Grundlage vorheriger Vergabeverfahren und ihrer Marktkenntnis nach umfassender Abwägung der Ansicht, dass die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit nur einem Unternehmen nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zulässig ist, weil unter Berücksichtigung der gegebenen Konstellation aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn von Anfang an klar ist, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Ergebnissen führen würde, weil objektiv nur ein nur ein einziges Unternehmens in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. Dabei muss unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV und der aktuellen Rechtsprechung die Einschränkung des Wettbewerbs durch den Auftragsgegenstand und damit durch die benötigten IT-Dienstleistungen gerechtfertigt sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2024 – Verg 2/24; VK Nordbayern, Beschluss vom 12.09.2024 – RMF-SG21-3194-9-24; VK Bund, Beschluss vom 07.08.2024 – VK 2 - 63/24; VK Sachsen, Beschluss vom 25.08.2023 – 1/SVK/019-23). Danach ist die Festlegung auf ein Unternehmen gerechtfertigt, wenn objektiv nachvollziehbare, produkt- oder dienstleistungsbezogene Überlegungen tatsächlich vorliegen. Dies ist z.B. der Fall, wenn nur ein am Markt verfügbares Unternehmen über solche technischen Eigenschaften oder Fähigkeiten verfügt, um die die Anforderungen an den Bedarf zu decken(vgl. VK Nordbayern, Beschluss vom 12.09.2024 – RMF-SG21-3194-9-24; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 16.04.2019 – 11 Verg 2/19). Gemessen daran ist die Festlegung auf das Unternehmen der USU sowie die Wahl des Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV gerechtfertigt. Denn die USU hat bereits vor einigen Jahren die Fachanwendung AMNOG für den GKV-Spitzenverband ("GKV-SV") entwickelt und ist seitdem als einziges Unternehmen am Markt mit der Pflege und Weiterentwicklung betraut. Die Anwendung bildet die Fachprozesse im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes ab und wird durch die ITSG in einem ihrer Rechenzentren betrieben.Im Rahmen des Softwareentwicklungsprozesses verantwortet USU dabei sowohl die fachliche Anforderungsaufnahme in enger Abstimmung mit dem Kunden GKV-SV als auch die technische Umsetzung unter Berücksichtigung der bestehenden Vorgaben und vielfältigen Schnittstellen. Die eingesetzten Mitarbeiter der USU verfügen dabei über eine tiefe fachliche und technische Expertise und jahrelange Erfahrung im Bereich der Arzneimittelbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ("G-BA"). Die Fachanwendung AMNOG hat für den Kunden GKV-SV inhaltlich eine sehr hohe Priorität. Durch die über den Lebenszyklus der Anwendung gewachsene hohe Komplexität und die kurzen Releasezyklen, ist es zur Weiterentwicklung erforderlich, dass das eingesetzte Personal mit der Fachlichkeit, den Schnittstellen und der technischen Umsetzung bereits im Detail vertraut ist. Diese Anforderungen kann zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich die USU erfüllen, die im Kontext früherer Anwendungsreleases bereits bewiesen hat, den vielfältigen Anforderungen der Pflege und Weiterentwicklung der Fachanwendung AMNOG gerecht werden zu können. Eine Übernahme der Aufgaben durch die ITSG selbst oder einen anderen Dienstleister ist in Anbetracht der zeitlichen Vorgaben und den technischen und inhaltlichen Anforderungen nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen möglich. Zudem hat auch ein vergangenes Vergabeverfahren, in dem USU als einziger Bieter überhaupt ein Angebot abgab, gezeigt, dass ein Wettbewerb in Bezug auf die benötigten IT-Dienstleistungen nicht vorhanden ist. Bei der Abwägung wurde beachtet, dass es gemäß § 14 Abs. 6 VgV unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Expertise der USU, der engen Kundenbeziehung zu dem Kunden GKV-SV sowie der sonstigen am Markt verfügbaren Softwaredienstleister, die über keine Erfahrung mit der Fachanwendung AMNOG verfügen keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Denn die Einschränkung des Wettbewerbs beruht gerade nicht auf einer Festlegung von Auftragsparametern durch die ITSG, sondern auf dem Marktverhalten der der sonstigen Softwaredienstleister und der hohen Spezifizierung der Fachanwendung AMNOG, die jedoch der ITSG vollkommen entzogen ist. Die ITSG muss sich zudem auch nicht darauf verweisen lassen, die Entwicklung einer anderen Software mit gleichen Funktionalitäten entwickeln zu lassen, weil gerade dies einer wirtschaftlichen Beschaffung widerspricht. Eine detaillierte rechtliche und fachliche Begründung zur Zulässigkeit des beabsichtigten Vorgehens ist von der ITSG erarbeitet worden und Bestandteil der Vergabedokumentation. Der Vertrag wird gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser ex-ante Transparenzbekanntmachung geschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungITSG GmbH
RegistrierungsnummerDE199033267
PostanschriftKaiserleistraße 10-16
StadtOffenbach am Main
Postleitzahl63067
Land, Gliederung (NUTS)Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
LandDeutschland
KontaktpersonCMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
E-Mailsebastian.hamm@cms-hs.com
Telefon+49 69 71701 136
Internetadressehttps://www.itsg.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungUSU Digital Consulting GmbH
RegistrierungsnummerDE146188290
PostanschriftSpitalhof 1
StadtMöglingen
Postleitzahl71696
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
E-Mailinfo-digitalconsulting@usu.com
Internetadressehttps://www.usu-digitalconsulting.com/de-de/
Rollen dieser Organisation
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Landes Hessen
RegistrierungsnummerDE 812056745
PostanschriftLuisenplatz 2
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Internetadressehttps://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2a4b0bb8-8c80-4289-954c-dedefb89a504  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung06/06/2025 09:29:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung372261-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe109/2025
Datum der Veröffentlichung10/06/2025