Präqualifikation für Umbau und Instandhaltung von HGV-Schienenfahrzeugen mit Qualitätssicherung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 34620000 Schienenfahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Präqualifikationssystems geeignete Unternehmen für den Umbau und die Instandhaltung von HGV Schienenfahrzeugen (insb. ICE 2 und ICE T) mit Qualitätssicherung aus.
Unter Downloads/Präqualifikationssysteme Beschaffung Umbau und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen dargestellt.
Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland in einem noch nichtbestimmten Wertumfang zu erbringen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems Unbestimmte DauerDas Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten Präqualifikationssystems. Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Das Verfahren wird mit der Selbstregistrierung der Unternehmen initiiert. Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung.html. Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Umbau und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen, eingestellt im Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung.html unter Downloads/Präqualifikationssysteme Beschaffung Umbau und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen.
Bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen geführt.
Unter Downloads/Präqualifikationssysteme Beschaffung Umbau und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen. Weitere Bedingungen werden im Auftrag genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 22/01/2019