373457-2026 - Ergebnis
Deutschland – Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung – Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Bad Kissingen
OJ S 103/2026 01/06/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Bad Kissingen
E-Mailcmorper@stadt.badkissingen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Bad Kissingen
BeschreibungUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Bad Kissingen
Kennung des Verfahrensb1000000-c0de-4000-a000-00d460851488
Interne KennungD460851488
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kissingen (DE265)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 Unterhalts- und Grundreinigung
BeschreibungUnterhalts- und Grundreinigung: - Bismarckmuseum; - Henneberg-Grundschule Arnshausen; - Henneberg-Grundschule Garitz; - Henneberg-Grundschule Garitz Sporthalle; - Henneberg-Grundschule Reiterswiesen; - Kläranlage Außenstelle; - Kläranlage; - Lollbachhalle Arnshausen; - Servicebetrieb; - Wertstoffhof Container und - Wertstoffhof.
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Kissingen
Postleitzahl97688
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kissingen (DE265)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2026
Enddatum der Laufzeit31/05/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung143160-2026
Zusätzliche InformationenEine Objektbesichtigung ist möglich, freiwillig und wird für Bieter empfohlen, die die Objekte noch nicht kennen. Für Termine melden Sie sich bitte bei Frau Bauer und Frau Morper unter gebaeudemanagement@stadt.badkissingen.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60 Prozent)
BeschreibungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40 Prozent)
Beschreibungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragstellerdengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind,nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst indenVergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers,einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag aufFeststellung derUnwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,über den Namendes Unternehmens,dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe dervorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlussesunverzüglich in Textformzu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügunggestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Gemäß § 134Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch überdas E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach derAbsendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenenBieter und Bewerberkommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1GWB nur festgestelltwerden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen Bieterund Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechsMonate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe imAmtsblatt derEuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2 Unterhalts- und Grundreinigung
BeschreibungUnterhalts- und Grundreinigung: - Archiv; - Aussegnungshalle Albertshausen; - Aussegnungshalle Arnshausen; - Aussegnungshalle Garitz; - Aussegnungshalle Hausen; - Aussegnungshalle Kleinbrach; - Aussegnungshalle Reiterswiesen; - Aussegnungshalle Winkels; - Feserhaus; - Schule Außenstelle; - Sinnberg-Grundschule Container; - Sinnberg-Grundschule; - Maxstraße 18 Büros EG; - Maxstraße 18 Büros OG; - WC Tattersall; - Parkfriedhof; - Stadtbücherei; - Treff im Turm; - Toilette Bahnhof und - Toilette Feuerturm.
Interne KennungLos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Kissingen
Postleitzahl97688
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kissingen (DE265)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2026
Enddatum der Laufzeit31/05/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung143160-2026
Zusätzliche InformationenEine Objektbesichtigung ist möglich, freiwillig und wird für Bieter empfohlen, die die Objekte noch nicht kennen. Für Termine melden Sie sich bitte bei Frau Bauer und Frau Morper unter gebaeudemanagement@stadt.badkissingen.de .
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60 Prozent)
BeschreibungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40 Prozent)
Beschreibungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragstellerdengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind,nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst indenVergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers,einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag aufFeststellung derUnwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,über den Namendes Unternehmens,dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe dervorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlussesunverzüglich in Textformzu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügunggestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Gemäß § 134Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch überdas E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach derAbsendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenenBieter und Bewerberkommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1GWB nur festgestelltwerden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen Bieterund Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechsMonate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe imAmtsblatt derEuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3 Unterhalts- und Grundreinigung
BeschreibungUnterhalts- und Grundreinigung: - Anton-Kliegl-Schule; - Bayernhalle; - Bachstraße 1 "Büros Eule"; - Jugend- und Kulturzentrum; - Klaushof Büros; - Mehrzweckhalle Hausen und - Wildpark Klaushof.
Interne KennungLos 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Kissingen
Postleitzahl97688
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kissingen (DE265)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2026
Enddatum der Laufzeit31/05/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung143160-2026
Zusätzliche InformationenEine Objektbesichtigung ist möglich, freiwillig und wird für Bieter empfohlen, die die Objekte noch nicht kennen. Für Termine melden Sie sich bitte bei Frau Bauer und Frau Morper unter gebaeudemanagement@stadt.badkissingen.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60 Prozent)
BeschreibungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40 Prozent)
Beschreibungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragstellerdengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind,nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst indenVergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers,einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag aufFeststellung derUnwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,über den Namendes Unternehmens,dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe dervorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlussesunverzüglich in Textformzu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügunggestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Gemäß § 134Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch überdas E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach derAbsendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenenBieter und Bewerberkommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1GWB nur festgestelltwerden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen Bieterund Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechsMonate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe imAmtsblatt derEuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4 Glasreinigung
BeschreibungGlasreinigung: - Bismarckmuseum; - Henneberg-Grundschule Arnshausen; - Henneberg-Grundschule Garitz; - Henneberg-Grundschule Garitz Sporthalle; - Henneberg-Grundschule Reiterswiesen; - Kläranlage; - Lollbachhalle Arnshausen; - Servicebetrieb; - Wertstoffhof Container; - Wertstoffhof; - Archiv; - Feserhaus; - Schule Außenstelle; - Sinnberg-Grundschule Container; - Sinnberg-Grundschule; - Maxstraße 18 Büros EG; - Maxstraße 18 Büros OG; - Parkfriedhof; - Stadtbücherei; - Treff im Turm; - Anton-Kliegl-Schule; - Bachstraße 1 "Büros Eule"; - Jugend- und Kulturzentrum; - Klaushof Büros; - Maxstraße 23; - Rathaus Hauptgebäude; - Spitalgasse 10 und - Stadtkasse.
Interne KennungLos 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Kissingen
Postleitzahl97688
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kissingen (DE265)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2026
Enddatum der Laufzeit31/05/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung143160-2026
Zusätzliche InformationenEine Objektbesichtigung ist möglich, freiwillig und wird für Bieter empfohlen, die die Objekte noch nicht kennen. Für Termine melden Sie sich bitte bei Frau Bauer und Frau Morper unter gebaeudemanagement@stadt.badkissingen.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 100 Prozent)
BeschreibungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragstellerdengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind,nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst indenVergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers,einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag aufFeststellung derUnwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,über den Namendes Unternehmens,dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe dervorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlussesunverzüglich in Textformzu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügunggestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Gemäß § 134Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch überdas E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach derAbsendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenenBieter und Bewerberkommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1GWB nur festgestelltwerden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen Bieterund Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechsMonate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe imAmtsblatt derEuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWISAG Gebäudereinigung Rhön GmbH & CO. KG
Angebot
Kennung des AngebotsLos 1 Unterhalts- und Grundreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 1 Unterhalts- und Grundreinigung
Datum des Vertragsabschlusses15/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungK&S Raumpflegeservice GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 2 Unterhalts- und Grundreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 2 Unterhalts- und Grundreinigung
Datum des Vertragsabschlusses15/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKlüh Cleaning GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 3 Unterhalts- und Grundreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetnein
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 3 Unterhalts- und Grundreinigung
Datum des Vertragsabschlusses15/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGebäudereinigung Scholl GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 4 Glasreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 4 Glasreinigung
Datum des Vertragsabschlusses15/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Bad Kissingen
Registrierungsnummert: 09718070
PostanschriftRathausplatz 1
StadtBad Kissingen
Postleitzahl97688
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kissingen (DE265)
LandDeutschland
KontaktpersonMorper
E-Mailcmorper@stadt.badkissingen.de
Telefon0971 807-1301
Internetadressehttps://www.badkissingen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer09-0358002-61
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungWISAG Gebäudereinigung Rhön GmbH & CO. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummert: 0977161400
StadtBad Neustadt a. d. Saale
Postleitzahl97616
Land, Gliederung (NUTS)Rhön-Grabfeld (DE266)
LandDeutschland
E-Mailwgr.badneustadt@wiag.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungK&S Raumpflegeservice GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummert: 0972178340
StadtSchweinfurt
Postleitzahl97424
Land, Gliederung (NUTS)Schweinfurt, Kreisfreie Stadt (DE262)
LandDeutschland
E-Mailinfo@raumpflegeservice.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungKlüh Cleaning GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummert: 016090323386
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40211
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
E-Mailm.labidi@klueh.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungGebäudereinigung Scholl GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummert: 09714139
StadtBad Kissingen
Postleitzahl97688
Land, Gliederung (NUTS)Bad Kissingen (DE265)
LandDeutschland
E-Mailinfo@scholl-gebaeudereinigung.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungabe358b4-af4c-48df-b624-408ad068db26  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung29/05/2026 09:37:06 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung373457-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe103/2026
Datum der Veröffentlichung01/06/2026