Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen der Bieter:
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen,
erfolgen ausschließlich im elektronischen Weg über die Vergabeplattform mit dem Zugang zum e-Portal der
jeweiligen Ausschreibung an die Vergabestelle der Gemeinde Haiming.
Verstöße gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren, die bereits bei Bekanntgabe der Vergabe oder aus den
Vergabeunterlagen hervorgehen und von den Bietern erkannt bzw. erkennbar waren, sind bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Ist der behauptete Vergabeverstoß erst nach Mittelung der beabsichtigten Zuschlagserteilung erkennbar, so
haben die Bieter diesen Verstoß binnen 10 Kalendertagen nach Erkennbarkeit gegenüber der Vergabestelle zu
rügen.
Nachprüfungsverfahren:
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der
Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der
Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.