373957-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Fachärzten – Telemedizinische Dienstleistungen für den Justizvollzug Baden-Württemberg
OJ S 121/2024 24/06/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
E-Mailah@haver-mailaender.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTelemedizinische Dienstleistungen für den Justizvollzug Baden-Württemberg
BeschreibungRahmenvereinbarung über telemedizinische Dienstleistungen für den Justizvollzug Baden-Württemberg
Kennung des Verfahrensff7c6e60-1206-4960-92a9-19e694122f71
Interne KennungTelemedizin 2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85121200 Dienstleistungen von Fachärzten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelTelemedizinische Dienstleistungen für den Justizvollzug Baden-Württemberg
BeschreibungRahmenvereinbarung über telemedizinische Dienstleistungen für den Justizvollzug Baden-Württemberg
Interne Kennung0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85121200 Dienstleistungen von Fachärzten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungLeistung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: A. Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. B. Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltHAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungA+ Videoclinic GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTelemedizinische Dienstleistungen für den Justizvollzug Baden-Württemberg
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
BeschreibungJa
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses19/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebenja
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLand Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Registrierungsnummer12549
PostanschriftSchillerplatz 4
StadtStuttgart
Postleitzahl70173
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailah@haver-mailaender.de
Telefon+49 711227440
Internetadressehttps://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummereb14e6b9-395a-4843-9e42-a0fd982c4c64
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungHAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner
Registrierungsnummerf9c77e91-ff95-4d8d-85a8-ef7d6e1528f8
PostanschriftLenzhalde 83-85
StadtStuttgart
Postleitzahl70192
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailah@haver-mailaender.de
Telefon+49 711227440
Internetadressehttps://www.haver-mailaender.de/de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungA+ Videoclinic GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE316574234
StadtGräfelfing
Postleitzahl82166
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
E-Mailoffice@videoclinic.de
Telefon+4980023724440
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9c2bc4aa-d336-4b4e-b325-67f0d12eb2b2  -  02
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/06/2024 08:21:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung373957-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe121/2024
Datum der Veröffentlichung24/06/2024