Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag über vier Jahre ab 04.10.2022, zusätzlich Verlängerungsoptionen um ein weiteres Jahr, diese Verlängerungsoption setzt einen Sonderfall nach § 21 Abs. 6 VgV voraus, wie z.B. eine erfolglose Ausschreibung, die rechtzeitig im Voraus erfolgt sein muss.
Zwei mögliche Abrufe pro Kalenderjahr jeweils im April und Oktober; Dauer der einzelnen Maßnahmen jeweils 21 Monate