37521-2024 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Werbe- und Marketingdienstleistungen
OJ S 14/2024 19/01/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband GbR; Der AOK-Bundesverband führte im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen und für sich selbst das Vergabeverfahren durch
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lead-Agentur Content-Marketing und Corporate Publishing für AOK-Versicherte
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03-03-SYS-REN
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lead-Agentur für Content-Marketing und Corporate Publishing - Content-Strategie, Online, Newsletter und Print - für AOK-Versicherte
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 22200000 Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften, 72413000 Website-Gestaltung, 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die AOK-Gemeinschaft hat mit dem durchgeführten Vergabeverfahren eine Lead-Agentur gesucht, die auf Basis umfangreicher Kenntnisse und Erfahrungen das gesamte Content-Marketing und Corporate Publishing - von der kanalübergreifenden Content-Strategie über die Online-Kommunikation für das Gesundheitsmagazin und den Leistungsbereich von aok.de bis zu Newslettern und zwei Printprodukten (bis zur und einschließlich der Druckvorstufe) - für die Zielgruppe AOK Versicherte übernimmt. Angestrebt werden gemeinschaftliche Medienangebote für alle elf AOKs und den AOK-Bundesverband, die zugleich eine Regionalisierung der Kommunikation erlauben.
Die Lead-Agentur fungiert als erster Ansprechpartner für den AOK-Contentroom bei gemeinschaftlichen Themen sowie auch für die jeweiligen AOKs bei regionalen Themen. Um diese Rolle auszufüllen, ist eine reibungslose Kommunikation - sowohl mit der Social-Media- und als auch mit der Media-Agentur - in einem
Kollaborationsmodell nötig. Die Social-Media-Agentur wird verantwortlich sein für die organische Content-Produktion, die Anlieferung, Veröffentlichung und Einplanung im Bereich der gemeinschaftlichen Social-Media-Kanäle und -Formate der AOK-Gemeinschaft auf den Plattformen YouTube, Facebook, Instagram und TikTok. Die Media-Agentur - wird verantwortlich sein für Kampagnen - bezahlte Content-Distribution - der Versichertenkommunikation über sämtliche gemeinschaftliche Kanäle der AOK-Gemeinschaft. Beide Agenturen wurden in separaten Ausschreibungen beauftragt.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 048-142369
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 11/12/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Hirschen Group GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 16/01/2024