375391-2021 - ErgebnisDeutschland-Solingen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
OJ S 141/2021 23/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Solingen
Postanschrift: Bonner Str. 100
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sievers, Anna
E-Mail: vergabe@solingen.de
Telefon: +49 2122906779
Fax: +49 2122906695
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
BBB § 16i 2021 — Beschäftigungs-Begleitende Betreuung nach § 16i
Referenznummer der Bekanntmachung: V21/59/210
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16i SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der Aufnahme einer Beschäftigung durch eine intensive und professionelle Betreuung unterstützen soll.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme, die das Leistungsvermögen der Teilnehmenden steigert, das Beschäftigungsverhältnis stabilisiert und die Teilnehmenden dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedert.
Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber während der betrieblichen Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebs bzw. am Arbeitsplatz. Sollte der Betrieb/Arbeitgeber keine geeigneten Räumlichkeiten für ein Coaching zur Verfügung halten, kann das Coaching in den Räumlichkeiten des mit der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beauftragten Trägers außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden.
Die betrieblichen und sozialen Anforderungen, die der Arbeitgeber an sein Personal stellt, sind Bestandteil der Begleitung. Hierzu arbeitet der Coach eng mit den Integrationsfachkräften des kommunalen Jobcenters Solingen und den Arbeitgebern der Teilnehmenden zusammen.
Das Coaching in Präsenz bildet innerhalb der Maßnahme die Regel. Eine Unterstützung bei nicht physischer Präsenz ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Die Maßnahme ist auf 12 Monate angelegt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer wird i.d.R. 1x pro Woche gecoacht, eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten. Um die Geförderten vollumfänglich zu begleiten und zu beraten, wird davon ausgegangen, dass das Coaching regelmäßig einmal wöchentlich (maximal) erfolgt, es kann jedoch auch eine Reduzierung auf 14-tägig bis monatlich (mindestens) erfolgen. Der Grund für die Reduzierung der Häufigkeit auf weniger als einmal pro Woche muss zwingend mit der zuständigen Integrationsfachkraft abgestimmt werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er selbst kein Coaching von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchführt, die bei ihm selbst oder bei einem Tochterunternehmen über §16i SGB II gefördert werden. Die Durchführung des Coachings durch den Arbeitgeber ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.
Der tatsächliche Bedarf an Einzelabrufen bzgl. des Coachings für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann während der Maßnahmedauer schwanken. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zu, mindestens 100 Coachingplätze mit einem wöchentlichen Coaching von 60 Minuten abzunehmen. Der Auftraggeber kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit bis zum Erreichen der geplanten Gesamtplatzzahl (140 Coachingplätze) Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Abrufe der Einzelaufträge (Einzelabrufe) erfolgen durch den Auftraggeber. Die Mindestplatzzahl (100 Plätze) im Sinne der Mindestabnahmeverpflichtung wird zu Maßnahmebeginn abgerufen und ist vom Auftragnehmer während der kompletten Vertragslaufzeit ständig vorzuhalten. Der Abruf der Plätze oberhalb der Mindestplatzzahl erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 426 132,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16i SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der Aufnahme einer Beschäftigung durch eine intensive und professionelle Betreuung unterstützen soll.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme, die das Leistungsvermögen der Teilnehmenden steigert, das Beschäftigungsverhältnis stabilisiert und die Teilnehmenden dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedert.
Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber während der betrieblichen Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebs bzw. am Arbeitsplatz. Sollte der Betrieb/Arbeitgeber keine geeigneten Räumlichkeiten für ein Coaching zur Verfügung halten, kann das Coaching in den Räumlichkeiten des mit der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beauftragten Trägers außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden.
Die betrieblichen und sozialen Anforderungen, die der Arbeitgeber an sein Personal stellt, sind Bestandteil der Begleitung. Hierzu arbeitet der Coach eng mit den Integrationsfachkräften des kommunalen Jobcenters Solingen und den Arbeitgebern der Teilnehmenden zusammen.
Das Coaching in Präsenz bildet innerhalb der Maßnahme die Regel. Eine Unterstützung bei nicht physischer Präsenz ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Die Maßnahme ist auf 12 Monate angelegt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer wird i.d.R. 1x pro Woche gecoacht, eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten. Um die Geförderten vollumfänglich zu begleiten und zu beraten, wird davon ausgegangen, dass das Coaching regelmäßig einmal wöchentlich (maximal) erfolgt, es kann jedoch auch eine Reduzierung auf 14-tägig bis monatlich (mindestens) erfolgen. Der Grund für die Reduzierung der Häufigkeit auf weniger als einmal pro Woche muss zwingend mit der zuständigen Integrationsfachkraft abgestimmt werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er selbst kein Coaching von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchführt, die bei ihm selbst oder bei einem Tochterunternehmen über §16i SGB II gefördert werden. Die Durchführung des Coachings durch den Arbeitgeber ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.
Der tatsächliche Bedarf an Einzelabrufen bzgl. des Coachings für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann während der Maßnahmedauer schwanken. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zu, mindestens 100 Coachingplätze mit einem wöchentlichen Coaching von 60 Minuten abzunehmen. Der Auftraggeber kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit bis zum Erreichen der geplanten Gesamtplatzzahl (140 Coachingplätze) Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Abrufe der Einzelaufträge (Einzelabrufe) erfolgen durch den Auftraggeber. Die Mindestplatzzahl (100 Plätze) im Sinne der Mindestabnahmeverpflichtung wird zu Maßnahmebeginn abgerufen und ist vom Auftragnehmer während der kompletten Vertragslaufzeit ständig vorzuhalten. Der Abruf der Plätze oberhalb der Mindestplatzzahl erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ziele/Grundverständnis der eigenen Arbeit / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Auseinandersetzung mit der Zielgruppe / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Strategie/Maßnahmendurchführung / Gewichtung: 60 %
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 107-281363
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
BBB § 16i 2021 — Beschäftigungs-Begleitende Betreuung nach § 16i
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft vertreten durch AWO Arbeit und Qualifizierung gemeinnützige GmbH Solingen
Ort: Solingen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 426 132,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Spruchkörper Düsseldorf- bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koel.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472891
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/07/2021