Zusätzliche Angaben
(1) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Dokumente in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(2) Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz -BbgVergG) in der aktuellsten Fassung
(3) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich bis spätestens zum 28.03.2023, bis 10.00 Uhr über die Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über diese Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(4) Der Nachweis der Eignung ist nach § 42 VgV zu führen. Dieser Nachweis kann mit der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen und umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1),III.1.2) und III.1.3). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesondertem Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(5) Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist der Leistungsanteil, der an andere Unternehmen untervergeben werden soll, mit Angebotsabgabe zu benennen.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die anderen Unternehmen zu benennen. Für die anderen Unternehmen ist gleichzeitig die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder ist gleichzeitig eine Eigenerklärung gemäß dem Formblatt VHB124 Eigenerklärung zur Eignung (diese umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1, III.1.2) undIII.1.3) vorzulegen. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen.
(6) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind diese Unternehmen mit Angebotsabgabe zu benennen und ist für diese Unternehmen mit Angebotsabgabe der Nachweis der Eignung nach § 42 VgV zu führen. Dieser Nachweis kann mit der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen und umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1),III.1.2) und III.1.3). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweiszugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung vorzulegen. Zusätzlich ist mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesondertem Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(7) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen.
(8) Das Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YAA6CLP