Zusätzliche Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen in bis zum 02.10.2020 über die Kommunikationsfunktion der eVergabe-Plattform (vgl. Ziff. I.3 dieser Bekanntmachung) gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor ,später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenteneinen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, Leistungen im Rahmen der Angebotsphase aus der Leistungsbeschreibung wieder herauszunehmen;
4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
7) Weitere Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Die noch nicht veröffentlichten Unterlagen sind für die Erstellung der Teilnahmeanträge nicht von Bedeutung. Zudem unterliegen sie einer besonderen Vertraulichkeit;
8) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV);
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRWMG