376609-2023 - ErgebnisDeutschland-Kreuztal: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 119/2023 22/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kreuztal - Städtisches Wasserwerk Kreuztal
Postanschrift: Siegener Straße 5
Ort: Kreuztal
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57223
Land: Deutschland
E-Mail: wasserwerk@kreuztal.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreuztal.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1de90f
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sanierung zweier Hallen mit Bürogebäude zur Etablierung einer neuen Betriebsstätte - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das städtische Wasserwerk der Stadt Kreuztal beabsichtigt die Sanierung zweier Hallen mit Bürogebäude zur
Etablierung einer neuen Betriebsstätte.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Hauptort der Ausführung: Aherhammer 6, 57223 Kreuztal
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Umbauplanung und Komplettsanierung einer Gewerbeimmobilie zur Umnutzung. Grundlegende Sanierung
eines Gebäudekomplexes mit zwei Lagerhallen, einem Verwaltungstrakt und einem ehemaligen Wohnhaus.
Diese sollen unter Berücksichtigung der Betriebsabläufe des Städtischen Wasserwerkes saniert und zoniert
werden. Auf Basis einer 2022 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden Gesamtkosten in Höhe von ca. 2,5
Mio. €brutto (KGR 200-700) für die Maßnahme ermittelt.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personelle Besetzung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Fachtechnische Lösungsansätze / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck Konzept / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 20
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der nachstehenden Besonderen Leistungen wie auch zusätzlicher Leistungen (vgl.
Honorarangebotsformblatt in den Vergabeunterlagen) ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Optionen:
—Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3-4 gemäß § 55 HOAI,
—Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI,
—Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8-9 gemäß § 55 HOAI,
—Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
—ggf. weitere besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die unter I.3) genannte Vergabeplattform.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 088-269060
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Sanierung zweier Hallen mit Bürogebäude zur Etablierung einer neuen Betriebsstätte - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/06/2023