Aufgrund folgender Tatsachen ist eine unverzügliche Auftragserweiterung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB gegeben und erforderlich:
(1) In Bezug auf die Einlagerung von Radsätzen ist der Sonderfall gegeben, dass eine über mehrere Monate vom Autohersteller verzögerte Auslieferung von 165 Neufahrzeugen und deren saisonaler Bereifung statt in 2021 nun für Juni/Juli 2022 gegeben ist. Das heißt, die Winterbereifung dieser Fahr-zeuge ist bis zum jahreszeitbedingten Räderwechsel im Herbst 2022 einzulagern. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Einlagerungsbedarf der Winterräder für die Neufahrzeuge außerhalb der Saison.
(2) Mit Zuführung der Neufahrzeuge ergibt sich eine sukzessive umfangreiche Rückgabe an Altfahr-zeugen. In diesem Zusammenhang wird die Einlagerung der Winterräder der Altfahrzeuge bei Pneu-hage nicht mehr benötigt. Hier entsteht ein zusätzlicher Auslagerungsbedarf außerhalb der Saison der Winterräder für die Alt-Kfz, um diese anderweitig verwenden bzw. versteigern zu können.
(3) Im Zusammenhang mit der zeitlich verzögerten Neuzuführung von Dienst-Kfz war es bisher nicht möglich, für einen neuen Rahmenvertrag eine belastbare Kalkulation für die Anzahl einzulagernder Rädersätze und von zu ersetzenden Reifen für Bestandsfahrzeuge durchzuführen. Die Anlieferungs-terminierungen verschoben sich durch den Hersteller wiederholt. Mit der Bereitstellung der Neufahr-zeuge ab Ende Juni 2022 ist diese Kalkulation nun mehr möglich und kann in die Kostenabschätzung eines neuen Rahmenvertrages einfließen. Ein Neuvertrag für die Wintersaison 2022/2023 wäre ab 1. September 2022 erforderlich, um bei einem Wechsel des Auftragnehmers entsprechende organisato-rische Vorleistungen über den Rahmenvertrag abrufen und auch umsetzen zu können (Umlagerung und Verteilung von ca. 1.700 Radsätzen; Saisonbeginn regionalbedingt September/ Oktober). Zeitplan einer EU-Ausschreibung ist mit geschätzt 6 Monaten erst für einen spätesten Vertragsbeginn zum 1. März 2023 umsetzbar.
(4) Die Räder der Bestandsfahrzeuge sind aktuell noch bei der Fa. Pneuhage eingelagert. Eine Einla-gerung von Rädern bis zum Abschluss eines Neuvertrages in den Polizeidienststellen ist in der Dimen-sion des Fuhrparks (~1.700 Kfz à 4 Räder = 6.800) aus Gründen fehlender Lagerflächen nicht mög-lich. Eine Einlagerung der Räder bei einem Drittanbieter verursacht Kosten für die Auslagerung und Einlagerung. Der logistische Aufwand einer Umlagerung für eine Einzelsaison ist unverhältnismäßig hoch.
Mangels vorhandener kurzfristiger Alternativen ist die sächsische Polizei organisatorisch wie wirt-schaftlich überdurchschnittlich auf die Leistungsfähigkeit des bisherigen Auftragnehmers angewiesen.