Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von 301 Mobilen Luftreinigungsgeräte mit UV-C-Technologie für die Schulen des Landkreises Augsburg.
Mindestanforderungen an das Gerät:
— Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein. Die Geräte sollen einen fünf- bis sechsfachen Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde dauerhaft gewährleisten.
— Die Ansaug- und die Ausblasrichtung der durch das Luftreinigungsgerät hindurch geleiteten Luft sind so auszurichten, dass das Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben kann.
— Der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterricht vereinbar sein. Die Geräuschentwicklung von 40 dB(A) darf nicht überschritten werden.
Die Bestrahlung muss abgeschirmt und innenliegend erfolgen. Der Hersteller muss einen überprüfbaren Nachweis zur Wirksamkeit vorlegen, dies gilt insbesondere für die notwendige Bestrahlungsintensität und die Verweildauer der virenbeladenen Partikel innerhalb der bestrahlten Zone. Der Hersteller muss die Wirksamkeit (Gewährleistung einer Mindestdosis bei Einmalpassage von 70 J/m2, idealerweise mindestens 100 J/m2) und Gerätesicherheit (u.a. darf keine messbare UV-Strahlung in zugänglichen Bereichen nach außen dringen und es dürfen keine Nebenprodukte in solchen Mengen entstehen, dass sie für die Gesundheit bedenklich oder schädlich sind), möglichst auch beim Einsatz unter Realraumbedingungen wie in Klassenräumen, eindeutig und nachprüfbar belegen können.
Die Geräte dürfen einen Schalldruckpegel von 40 dB (A) bei 1 000 m3/h im Abstand von 1 m gemessenen nicht überschreiten.
Die Empfehlungen der DGUV hinsichtlich der Behaglichkeit in Innenräumen („Bei einer Lufttemperatur von +20 oC tritt bei einer mittleren Luftgeschwindigkeit unter 0,15 m/s und einem Turbulenzgrad von 40 % üblicherweise keine unzumutbare Zugluft auf.“) ist zu berücksichtigen.
Das Gerät muss über einen gängigen und genormten Schuko Stecker verfügen.
Die Mechanik und Elektrik entspricht den derzeit gültigen europäischen Sicherheitsnormen.
Das Gerät hat eine CE- Kennzeichnung.
Es kann nur 1 Gerät pro Klassenzimmer aufgestellt werden.
Die Geräte sind schnellstmöglich zu liefern. Es müssen 150 Geräte bis spätestens zum 10.9.2021 geliefert werden. Die restlichen 151 Geräte sind bis spätestens zum 30.9.2021 zu liefern.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über den Schalldruckpegel zu erbringen (z. B. Produktdatenblatt).
Zusätzlich ist mit dem Angebot ein Nachweis des Herstellers für die Wirksamkeit der Bestrahlung vorzulegen. Dieser Nachweis muss Angaben zur notwendigen Bestrahlungsintensität, Verweildauer der virenbeladenen Partikel innerhalb der bestrahlten Zone, Gerätesicherheit und Gesundheit enthalten (s. zuvor unter II.2.4. genannte Angaben).