Zusätzliche Angaben
A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Angebots elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ an den Auftraggeber zu stellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet.
(B) Die Angebote sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ einzureichen und müssen mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in einem unveränderlichen Format (PDF, JPG oder ähnlich) hochgeladen werden.
(C) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
(D) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i. S. d. § 36 VgV vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.3) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i. S. d. § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem E) entsprechend.
(E) Ein Bieter /eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i. S. d. § 36 Abs. 1 VgV – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bieter /die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.4) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine Verpflichtungserklärung i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV (gemäß Anlage A.5) jeweils von den benannten Dritten beizubringen.
(F) Auf der Grundlage von § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit („KGG“) schließen KBL und die Gemeinde Egelsbach eine kommunale Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen europaweiten Ausschreibung. Die kommunale Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss ohne eigene Rechtspersönlichkeit; die Zuständigkeit der Beteiligten als Träger der Aufgaben und Befugnisse bleibt unberührt. KBL wird hinsichtlich des Vergabeverfahrens von der Gemeinde Egelsbach ausdrücklich und unwiderruflich bevollmächtigt. Die Vollmacht umfasst das gesamte Vergabeverfahren von der Vorbereitung der Ausschreibung über die Durchführung bis zur Erteilung des Zuschlages. Der Vertrag wird zwischen den beiden Auftraggebern, KBL und der Gemeinde Egelsbach, und dem Auftragnehmer einzeln geschlossen.
(G) Es gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021.