377775-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Netzwerkinfrastruktur – BayKIT HW-Rahmenvertrag LAN / WLAN
OJ S 110/2025 11/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)
E-Mailausschreibung@baykit.de
Rechtsform des ErwerbersGruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBayKIT HW-Rahmenvertrag LAN / WLAN
BeschreibungGegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Hardware-Rahmenvereinbarungen, die die BayKIT eG als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder und ihre zukünftigen Mitglieder ausschreibt: Los LAN / WLAN . Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören, neben der BayKIT eG und Ihren Mitgliedern, auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind, sofern sie ihren Sitz in Bayern haben. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die BayKIT eG und nicht durch die Mitglieder.
Kennung des Verfahrens20c621d8-8837-435b-a8cb-e0502e5ed447
Interne KennungBayKIT_LAN_WLAN
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensOffenes Verfahren nach Maßgabe der Regelungen im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV)
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHansastraße 12-16  
StadtMünchen
Postleitzahl80686
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist jeweils der vom betreffenden Mitglied der BayKIT eG angegebene Ort.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4DB45AY6
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt. - Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur vom Bieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben) - Scientology-Schutzerklärung - Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT - Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (nur von Bietern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben). Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Betrug- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Korruption- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur ge-setzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitrags-zahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur ge-setzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitrags-zahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Zahlungsunfähigkeit- Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichba-res gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter- Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichba-res gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit- Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften- Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten- Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinba-rungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abge-stimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrensiehe §124 Abs1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrenssiehe §124 Abs1 Nr. 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionensiehe §124 Abs1 Nr. 7 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahrensiehe §124 Abs1 Nr. 9 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBayKIT HW-Rahmenvertrag LAN / WLAN
BeschreibungDie Bieter sind an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden, es sei denn, im Leistungsverzeichnis ist ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel hierbei ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Aus diesem Grunde wird die Vergabestelle bei Angeboten mit demselben Hersteller nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers berücksichtigen. Wird ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers in der Wertung berücksichtigt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden ausgeschlossen. Für das Los LAN/WLAN wird ein Wert von 60,0 Mio. EURO als maximales Abrufvolumen festgelegt (Höchstmenge, es handelt sich um den Bruttowert). Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle für das Los LAN/WLAN abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Wenn beim Los LAN/WLAN die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen wie folgt: Entscheidend ist der günstigste Preis des jeweiligen Einzelabrufs. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.
Interne KennungBayKIT_LAN_WLAN
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
Optionen
Beschreibung der OptionenDie BayKIT eG ist berechtigt, weitere Produkte oder Dienstleistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen nicht explizit aufgeführt sind, über die Rahmenvereinbarungen zu beziehen, sofern diese mit den Leistungen vergleichbar sind, die in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere in der Rahmenvereinbarung und in den Leistungsverzeichnissen beschrieben sind, oder diese ergänzen oder erweitern, ohne jedoch den Gesamtcharakter der Leistungen zu ändern, die Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen sind.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHansastraße 12-16  
StadtMünchen
Postleitzahl80686
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist jeweils der vom betreffenden Mitglied der BayKIT eG angegebene Ort.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDie nachfolgenden Eigenerklärungen sind von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot abzugeben. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 2 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 250.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, oder Eigenerklärung, dass eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärungen zu Referenzen Es müssen im Angebot mindestens drei Referenzen (Eigenerklärung) benannt werden, bei denen der Auftragsgegenstand (gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen, nicht Auftragsvolumen) im Kern mit dem Auftragsgegenstand der Ausschreibung vergleichbar ist. Es muss sich nicht um Rahmenvereinbarungen handeln. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen im Zeitraum 01.01.2022 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote tatsächlich Liefer- und Dienstleistungen erbracht wurden. Für jede Referenz ist ein Ansprechpartner des Referenzgebers namentlich zu benennen und eine Telefonnummer für Rückfragen der Vergabestelle anzugeben.

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu Fachkräften Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss mindestens über 10 kaufmännische Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und mindestens 10 technische Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügen.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsJeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über die nachfolgenden Zertifizierungen verfügen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt über alle nachfolgenden Zertifizierungen verfügt. D.h., dass nicht jedes Bietergemeinschaftsmitglied über Zertifizierungen verfügen muss. Die Zertifikate sind mit dem Angebot einzureichen. - Umweltmanagementsystem ISO 14001 Zertifizierung oder EMAS-Registrierung oder gleichwertig - Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig - Informationssicherheitsmanagementsystem ISO 27001 Zertifizierung oder gleichwertig - Partnerstatus des Herstellers der angebotenen Produkte entsprechend der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den nachfolgend genannten Tätigkeitsbereichen (Liefer- und Dienstleistungen); der Umsatz (netto) muss in den letzten drei Geschäftsjahren insgesamt mindestens 2,5 Mio. EURO im Tätigkeitsbereich LAN/WLAN erreichen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den geforderten Mindestumsatz nachweist. Gleiches gilt für Bieter mit Nachunternehmern, sofern es sich um Nachunternehmer mit einer entsprechenden Eignungsleihe handelt und für diesen der Umsatz im Angebot angegeben wird.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/06/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DB45AY6/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DB45AY6
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DB45AY6
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/06/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss20 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf die in § 57 VgV geregelten Ausschlussgründe wird hingewiesen. Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben steht es unter Beachtung des Transparenz-, Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes im Ermessen der Vergabestelle, ob von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch gemacht wird und Angaben bzw. Unterlagen nachgefordert werden, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist, oder ob das Angebot stattdessen ausgeschlossen wird. Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Angaben bzw. Unterlagen, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig wäre, nachfordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/06/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsDie Submission erfolgt elektronisch.
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)
RegistrierungsnummerGnR 2827
PostanschriftHansastraße 12-16
StadtMünchen
Postleitzahl80686
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailausschreibung@baykit.de
Telefon+49 89 381796662
Internetadressehttps://www.baykit.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
RegistrierungsnummerDE 811335517
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 89 2176-2411
Fax+49 89 2176-2847
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachunge9fbcabc-5b31-406f-9311-1f51d76c0024-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungDie Angebotsfrist wurde auf den 18.06.2025, 10:00 Uhr verlängert. Das Leistungsverzeichnis wurde auf Basis der aktuellen Antworten auf Bieterfragen aktualisiert.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenDie Angebotsfrist wurde auf den 18.06.2025, 10:00 Uhr verlängert. Das Leistungsverzeichnis wurde auf Basis der aktuellen Antworten auf Bieterfragen aktualisiert.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf0803107-ead4-4ad0-8152-2b73a80ebe7e  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/06/2025 12:58:06 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung377775-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe110/2025
Datum der Veröffentlichung11/06/2025