377921-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Neubiberg: Ausrüstung für Verunreinigungsüberwachung
OJ S 142/2021 26/07/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität der Bundeswehr München (UniBw M)
Nationale Identifikationsnummer: DE 811 272 995
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Verwaltung I.3
E-Mail: zv13@unibw.de
Telefon: +49 8960044010
Fax: +49 8960044013
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Elektronenmikroskop für Brems- und Reifenabrieb
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38344000 Ausrüstung für Verunreinigungsüberwachung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen von dtec.bw MORE beabsichtigt die UniBw M, die direkten Emissionen von Fahrzeugbremsen und Reifen zu untersuchen. Hierfür wird ein leistungsstarkes Feldemissions-Rasterelektronenmikroskop (FE-SEM) mit ent-sprechenden Elektronendetektoren benötigt. Gleichzeitig ist die chemische Elementzusammensetzung der Partikel mittels energiedispersiver Röntgenspektroskopie (EDX) zu bestimmen. Aufgrund der Komplexität und Vielfältigkeit der Partikelproben muss das Gesamtsystem in der Lage sein eine KI-basierte automatisierte Bildanalyse inklusive chemischer Elementbestimmung mit nachgeschalteter Segmentierung und Datenauswertung durchzuführen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 489 904,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen von dtec.bw MORE beabsichtigt die UniBw M, die direkten Emissionen von Fahrzeugbremsen und Reifen zu untersuchen. Hierfür wird ein leistungsstarkes Feldemissions-Rasterelektronenmikroskop (FE-SEM) mit entsprechenden Elektronendetektoren benötigt. Gleichzeitig ist die chemische Elementzusammensetzung der Partikel mittels energiedispersiver Röntgenspektroskopie (EDX) zu bestimmen. Aufgrund der Komplexität und Vielfältigkeit der Partikelproben muss das Gesamtsystem in der Lage sein eine KI-basierte automatisierte Bildanalyse inklusive chemischer Elementbestimmung mit nachgeschalteter Segmentierung und Datenauswertung durchzuführen.
Das Gesamtmesssystem muss folgende Anforderungen erfüllen:
I. Grundgerät Feldemissions-Rasterelektronenmikroskop (FE-SEM).
1. Vergrößerungsbereich von 8 x bis mindestens 2.000.000 x.
2. Probenstrom 3 pA bis 20 nA.
3. Beschleunigungsspannung 0,02 bis mindestens 30 kV, variabel einstellbar in 10 V Schritten.
4. Autofokus muss innerhalb weniger Sekunden die Bildebene fokussieren,
5. Probenkammer mindestens 360 x 270 mm,
6. Verzerrungsfreies Scanfeld dh mindestens 5 mm verzerrungsfreies Field of View bei 5 kV und Working Distance 8,5 mm.
7. Scangenerator mit 16 bit Graustufen.
8. Aufnahme von Probengrößen von bis zu 170 mm auf einer euzentrischen Probenbühne mit motorisierten Verfahrenswegen und Rotation von 360o.
II. Detektoren
1. Kammer-Sekundärelektronen (SE) Detektor mit Auflösung 0,7 nm bei 15 kV und 1,2 nm bei 1 kV bei variablen Kammerdruck bis 500 Pa in 1 Pa Schritten.
2. Rückstreuelektronen (BSE) Detektor bei variablen Kammerdruck bis 500 Pa in 1 Pa Schritten.
3. Annularer, in der Säule platzierter (Inlens) SE Detektor bis mindestens 150 Pa Kammer-druck mit Auflösung 1,4 nm bei 3 kV und 1 nm bei 15 kV.
4. Energieselektiver Inlens BSE Detektor (EsB) bis mindestens 150 Pa Kammerdruck.
5. Vollständige Trennung von Inlens SE und Inlens BSE sowie Inlens SE und Kammer SE bei paralleler Detektion muss möglich sein um hochauflösende Topografie- und Materialkontrastaufnahmen simultan durchführen zu können.
6. Die Inlens Detektoren müssen ein von Topographie und Kippzustand der Probe unabhängiges Signal/Rausch-Verhältnis erlauben.
7. Alle Auflösungswerte werden ohne Anlegung einer elektrischen Gegenspannung an der Probe erreicht.
8. Zerstörungsfreie Analyse muss möglich sein dh ohne Beschichtung nichtleitender Probenoberflächen mit leitenden Materialien.
9. Reduzierung von Aufladungseffekten nichtleitender Proben muss gewährleistet sein, so dass keine Beschichtung mit leitenden Materialien notwendig ist.
10. Bei Betrieb mit höheren Drücken darf sich die Auflösung gegenüber Aufnahmen im Vakuum nicht verschlechtern.
11. Objektiv-Linsen Design für reduziertes Magnetfeld auf Probenoberfläche.
12. Aufnahme von di-, para- und ferromagnetischen Proben mit Auflösung unter 4 nm.
13. EDS Detektor für Elementanalyse.
III. Bildaufnahme und Software
1. Automatische Bildanalyse durch machine learning (KI).
2. Automatische Kachelaufnahmen.
3. Automatisierte Bildsegmentierung und Datenauswertung.
4. Module für die Materialanalyse z. B. Korngrößenanalyse und Schichtdickenmessung.
5. Integration, Korrelation und Visualisierung von Ergebnissen komplementärer abbildender und analytischer Methoden auch anderer Hersteller, z. B. für optische Mikroskopie und Raman-Spektroskopie, durch geeignete Software-Module.
6. Phython Scripting für Ansteuerung des Systems muss möglich sein.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit der Carl Zeiss Microscopy GmbH liegen sowohl nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV als auch nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV vor. Aus technischen und rechtlichen Gründen ist ein Wettbewerb ausgeschlossen. Die UniBw M hat eine sorgfältige europaweite Marktrecherche durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass die im Anforderungsprofil formulierten Vorgaben zu zerstörungsfreien Analysen bei höheren Drücken, insbesondere die Punkte II. 1 bis 4)., ausschließlich die Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH erfüllen kann. Zudem sind mehrere Anforderungen, die das Gesamtsystem erfüllen muss, von der Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH patentrechtlich geschützt. Die technischen Voraussetzungen sind unter folgenden Patentnummern angemeldet: P20596, EP2950324 B1, US9741528 B2“ sowie P21752, US10068744 B2, US10522321 B2, US10861670 B2. Die Lösung ist von der Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH nicht unterlizensiert.
Die im Anforderungsprofil aufgrund der benötigten Oberflächensensitivität, des sehr empfindlichen Materialkontrastes bei geringem Strahlstrom und der Eliminierung von Oberflächenaufladungen bzw. –kontaminationen durch das Filtergitter formulierte In-Achsen-Detektion von rückgestreu-ten Elektronen, insbesondere die Punkte II. 5 und 6), kann ausschließlich durch Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH erfüllt werden und ist patentrechtlich geschützt: EP1439565 B1, US 7425701 B2, US 7507962 B2 und US 7910887 B2. Die Lösung ist von der Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH nicht unterlizensiert.
Die im Anforderungsprofil unter III.5) geforderte mögliche Integration und Korrelation komplementärer abbildender Analysemethoden auch anderer Hersteller ist patentrechtlich durch Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH geschützt und unter folgenden Patentnummern registriert: US9581799B2, US8837795 B2, DE102009022912 B4, US8530856 B2, US8304745 B2, US9063341 B2. Die Lösung ist von der Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH nicht unterlizensiert.
Für die im Rahmen von dtec.bw MORE durchzuführenden Untersuchungen ist von der technischen Lehre der dargelegten Patente zwingend Gebrauch zu machen. Aufgrund dessen erfüllt nur das System der Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH die erforderlichen technischen Leistungen. Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen, mit der die Anforderungen bei einer zerstörungsfreien Analyse gleichsam erreicht werden können, bestehen nicht.
Die Universität der Bundeswehr München macht zudem von ihrem Leistungsbestimmungsrecht in zulässiger Weise Gebrauch.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
21/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH
Postanschrift: Carl Zeiss Strasse 22
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73446
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 489 904,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/07/2021