378462-2021 - ErgebnisDeutschland-Trier: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
OJ S 142/2021 26/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Trier
Postanschrift: Am Augustinerhof
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Steffgen, Martin
E-Mail: vergabestelle@trier.de
Telefon: +49 6517184601
Fax: +49 6517184608
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
1EU/21 Vergabe der Arbeitsmedizinischen Betreuung sowie Untersuchungen gem. § 3 Abs. 4 TVöD der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Trier
Referenznummer der Bekanntmachung: 1EU/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt zurzeit insgesamt rund 2 160 Mitarbeitende in verschiedensten Verwaltungs- und technischen Bereichen und Einrichtungen (u.a. Verwaltung, Feuerwehr, Stadtreinigung, Theater, Kindergärten, Grünpflege).
Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnische und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 105 617,65 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt zurzeit insgesamt rund 2 160 Mitarbeitende in verschiedensten Verwaltungs- und technischen Bereichen und Einrichtungen (u.a. Verwaltung, Feuerwehr, Stadtreinigung, Theater, Kindergärten, Grünpflege). Die Betreuung der Mitarbeitenden nach der DGUV Vorschrift 2 erfolgt bereits sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch. Die Stadtverwaltung Trier als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die arbeitsmedizinische Betreuung ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren (mit der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein Jahr) an einen externen, qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN) zu vergeben.
Gemäß der DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und VSG 1.2 der SVLFG ergibt sich ausgehend von 2 160 Beschäftigten eine Gesamteinsatzzeit von 911 Stunden/Jahr. Die betriebsärztliche Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil
Der Betreuung. Dementsprechend werden die Einsatzstunden aufgeteilt. Für die Grundbetreuung fallen z. Zt. 472 Stunden/Jahr und für die betriebsspezifische Betreuung z. Zt. 359 Stunden/Jahr an. Hinzu kommen Untersuchungen gem. § 3 Abs. 4 TVöD, die mit 80 Stunden/Jahr angesetzt werden. Erstmals ab dem 1.8.2022 und danach alle 12 Monate kann eine Neuberechnung der Einsatzstunden auf der Basis der Anzahl der Beschäftigten des AG sowie auf der Basis der aktuellen Gefährdungsbeurteilungen erfolgen. Der AG beauftragt den AN im Wege von Einzelaufträgen zur Erbringung von Einsatzzeiten, maximal in Höhe der o. g. Stunden. Der AG übernimmt keine Gewähr dafür, ob bzw. in welcher Zahl, welchem Umfang und welcher Art während der Vertragslaufzeit Einzelaufträge im Rahmen der o. g. Stundenkontingente eintreten werden. Zu berücksichtigen ist, dass die o. g. Mengengerüste hinsichtlich der betriebsspezifischen Betreuung und der Untersuchungen gem. § 3 Abs. 4 TVöD auf der Basis geschätzter bzw.
Prognostizierter Zahlen die zu erwartenden Stunden widerspiegeln. Aufgrund der Personalentwicklung kann das zukünftige Auftragsvolumen davon abweichen. Ein Anspruch auf Beantragung in einer bestimmten Höhe besteht nicht, insbesondere besteht kein Anspruch in Höhe der o. g. Stunden.
Die Einsatzzeit darf ausschließlich für die Wahrnehmung der in § 3 ASiG i.V.m. der Anlage 2 zu § 2 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 2 genannten Aufgaben verwendet werden. Im Leistungsumfang integriert sind sämtliche Vor- und Nacharbeiten sowie Reisetätigkeiten zur Leistungserbringung. Diese werden nicht gesondert vergütet.
Die Stadtverwaltung Trier legt hohen Wert auf eine betriebliche Gesundheitsförderung und den Arbeitsschutz im Unternehmen mit dem Ziel einer nachhaltigen Sicherung und Förderung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden und dem Schutz des Einzelnen vor berufsbedingten Gesundheitsgefahren. Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement ist in der Stadtverwaltung Trier etabliert. Der AN soll bestehende verwaltungsinterne Strukturen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sowie auch das Betriebliche Gesundheitsmanagement unterstützen. Idealerweise ergänzt und erweitert die arbeitsmedizinische Expertise des AN das vorhandene Knowhow.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen im Verwaltungs-/Dienstleistungsbereich / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen nach einem anerkannten Qualitätssystem / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Qualifikation / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Betriebliches Gesundheitsmanagement / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 055-137933
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
1EU/21 Vergabe der Arbeitsmedizinischen Betreuung sowie Untersuchungen gem. § 3 Abs. 4 TVöD der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Trier
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
10/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 105 617,65 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/07/2021