378657-2026 - Ergebnis
Deutschland – Straßentransport/-beförderung – Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur Stulz-von-Ortenbergschule
OJ S 105/2026 03/06/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
E-Mailvergabe@baden-baden.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSchülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur Stulz-von-Ortenbergschule
BeschreibungDie Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt: Los 1: Großraum Baden-Baden Los 2: Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern Los 3: Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt Los 4: Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier, Marxzell
Kennung des Verfahrens9d0156aa-6aaf-44eb-9c19-c3b70212b69c
Interne Kennung2026/035
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 1: betrifft den Großraum Baden-Baden (Stadtkreis Baden-Baden) Los 2: betrifft den Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern (Stadtkreis Baden-Baden, Landkreis Rastatt und Ortenaukreis) Los 3: betrifft den Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt (Stadtkreis Baden-Baden, Landkreis Rastatt und Karlsruhe) Los 4: betrifft den Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier, Marxzell (Stadtkreis Baden-Baden, Landkreis Rastatt und Karlsruhe)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDatenschutzhinweise: 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Stadt Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden, E-Mail: vergabe@baden-baden.de. 2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Stadt Baden-Baden, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Briegelackerstraße 8, 76532 Baden-Baden, E-Mail: datenschutz@baden-baden.de. 3. Übermittlung in ein Drittland: Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt. 4. Dauer der Datenspeicherung: Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. 5. Ihre Rechte: Sie – als betroffene Person – können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit. Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW), Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711/ 615541 -0 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ 6. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, - insbesondere zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben. 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an - das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister; - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen; - beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.); - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen; - die Fachämter zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags; - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Grundlage des Vergabeverfahrens sind die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der jeweils geltenden Fassung.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1: Großraum Baden-Baden - Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
BeschreibungDie Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 1 betrifft den Großraum Baden-Baden. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne KennungLOT-0001 2026/035
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 14.09.2026 (erster Schultag 2026/2027) bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 25.07.2030). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 1: Großraum Baden-Baden (Stadtkreis Baden-Baden)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit25/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag kann auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer schriftlich über die Vertragsverlängerung bis zum 26.01.2030. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des letzten Schultags vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im Jahr 2032.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungDer Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt.
BeschreibungDer Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführtStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2: Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern
BeschreibungDie Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 2 betrifft den Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne KennungLOT-0002 2026/035
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 14.09.2026 (erster Schultag 2026/2027) bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 25.07.2030). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 2 betrifft den Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit25/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag kann auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer schriftlich über die Vertragsverlängerung bis zum 26.01.2030. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des letzten Schultags vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im Jahr 2032.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungDer Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt.
BeschreibungDer Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführtStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3: Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt.
BeschreibungDie Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 3 betrifft den Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne KennungLOT-0003 2026/035
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 14.09.2026 (erster Schultag 2026/2027) bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 25.07.2030). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 3 betrifft den Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit25/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag kann auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer schriftlich über die Vertragsverlängerung bis zum 26.01.2030. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des letzten Schultags vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im Jahr 2032.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungDer Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt.
BeschreibungDer Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführtStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4: Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier und Marxzell.
BeschreibungDie Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 4 betrifft den Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier und Marxzell. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne KennungLOT-0004 2026/035
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 14.09.2026 (erster Schultag 2026/2027) bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 25.07.2030). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 4 betrifft den Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier und Marxzell.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit25/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag kann auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer schriftlich über die Vertragsverlängerung bis zum 26.01.2030. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des letzten Schultags vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im Jahr 2032.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungDer Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt.
BeschreibungDer Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführtStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 766 309,76 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMichael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Rang 1 für Los Nummer 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftrag für Los Nummer 1
TitelAuftrag für Los Nummer 1
Datum der Auswahl des Gewinners13/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses26/05/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen2
Zahl sauberer Fahrzeuge2
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMichael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Rang 1 für Los Nummer 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftrag für Los Nummer 2
TitelAuftrag für Los Nummer 2
Datum der Auswahl des Gewinners13/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses26/05/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen3
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMichael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Rang 1 für Los Nummer 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftrag für Los Nummer 3
TitelAuftrag für Los Nummer 3
Datum der Auswahl des Gewinners13/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses26/05/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen4
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMichael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Rang 1 für Los Nummer 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftrag für Los Nummer 4
TitelAuftrag für Los Nummer 4
Datum der Auswahl des Gewinners13/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses26/05/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen2
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00000780
AbteilungAbt. Schule und Sport
PostanschriftMarktplatz 2
StadtBaden-Baden
Postleitzahl76530
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
KontaktpersonRechtsamt, Abteilung Vergabe
E-Mailvergabe@baden-baden.de
Telefon+4972219328770
Internetadressehttps://www.baden-baden.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftKapellenstraße 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer Baden-Württemberg
E-MailVergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+497219268730
Internetadressehttps://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt1/referat-15-vergabekammer/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00000780
AbteilungAbteilung Vergabe
PostanschriftMarktplatz 2
StadtBaden-Baden
Postleitzahl76530
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
KontaktpersonAbteilung Vergabe
E-Mailvergabe@baden-baden.de
Telefon+4972219328770
Internetadressehttps://www.baden-baden.de/ausschreibungen
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungMichael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummert:+4972239916400
PostanschriftBlochmatt 3
StadtBaden-Baden
Postleitzahl76534
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
Internetadressehttps://www.michaelreiss.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1a1c6704-3095-45dd-b5c6-11bcbec82d3d  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung01/06/2026 14:41:10 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung378657-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe105/2026
Datum der Veröffentlichung03/06/2026