Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Nt 2: Im Rahmen der technischen Vorplanungen (Lph 1 + 2) Teil Bahnstromleitung wurden mögliche Planungskorridore zum Verlauf der Hochspannungsleitung untersucht und in einer Studie für eine Vorzugsvariante konkretisiert. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Vorbereitung eines Raumordnungsverfahrens den zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange (TöB's) zur Stellungnahme vorgelegt und bewertet.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse ist die Durchführung einer Biotopkartierung für die Bahnstromleitung jetzt möglich, was zu Beginn der Umweltplanungen Lph 1/2 wegen fehlendem technischen Planungsvorlauf nicht gegeben war. Der Untersuchungskorridor konnte auf den notwendigen Bereich begrenzt werden. Die Biotopkartierung stellt eine Vertiefung der bisherigen Umweltplanungen dar. Die Beibehaltung des Planers ist sinnvoll, da für die Strecke bereits gleiche Leistungen an den Bieter vergeben wurden. Daraus werden Synergieffekte für das Projekt aus wirtschaftlicher und fachlicher Sicht erwartet.